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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 40/2024
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (zu Beginn der Sitzung 12 Ratsmitglieder, ab 20.40 Uhr dann 13).

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 01.08.2024

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 01.08.2024 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 3

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 3.1

Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf FlNr. 138, Gem. Wertach, Schimmelreiterweg 1

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Neuerrichtung eines Wohnhauses mit insgesamt 6 Wohneinheiten; das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich somit planungsrechtlich nach § 34 BauGB.

Somit ist Genehmigungsvoraussetzung, dass sich das neue Gebäude nach Art und Maß in die umgebende Bebauung einfügen muss; dies ist nach Auffassung der Verwaltung gegeben.

Für das Vorhaben sind pro Wohnung ein Stellplatz, von denen 10 % Besucherstellplätze sein müssen, vorzusehen, bei 6 Wohnungen bedeutet das 0,6 Besucherstellplätze, also einer.

Es werden mehr als die benötigten Stellplätze auf dem Baugrundstück dargestellt.

Auf Frage aus dem Gemeinderat wird bestätigt, dass der geplante Neubau nicht höher ist als andere im Umfeld bereits genehmigte Neu- oder Umbauten.

Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass an dieser Stelle auch wieder ein großes Gebäude aus städtebaulicher Sicht entstehen sollte.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0

TOP 3.2

Neubau eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung und Garage auf FlNr. 1789/3, Gem. Wertach, Bichel 26 1/2

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnhauses mit einer Ferienwohnung, die sich im Hanggeschoss (=Untergeschoss) befindet. Das Vorhaben liegt im Ortsteil Bichel im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB.

Für die Erschließung mit Wasser ist der Wald- und Weideverband zuständig, der für ein ähnliches Vorhaben an gleicher Stelle bereits eine Zusage erteilt hatte. Die Erschließung ist gesichert.

Im Ortsteil Bichel gibt es bereits zahlreiche Anwesen, bei denen Ferienwohnungen angeboten werden, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass sich das Vorhaben in die umgebende Bebauung einfügt. Lediglich diesen Umstand hat die Gemeinde bei der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu beurteilen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3.3

Anbau an das Bestandsgebäude zur Erweiterung der Wohnfläche auf FlNr. 93, Gem. Wertach, Bichelweg 8

Sachverhalt:

Der Bauherr plant die Erweiterung des Bestandsgebäudes im Erdgeschoss um 2 weitere Zimmer. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich somit planungsrechtlich nach § 34 BauGB. Es wird für zulässig erachtet, da es sich in die umgebende Bebauung einfügt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3.4

Erichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast auf FlNr. 3863, Gem. Wertach, Nähe Oberellegg 1

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Stahlgittermastes für den Mobilfunk.

Der Standort liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich somit nach § 35 BauGB.

Da der Stahlgittermast mit einer Höhe von rund 26 m der Erbringung von Telekomunikationsdienstleistungen dient ist er den sogenannten privilegierten Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zuzuordnen und somit grundsätzlich genehmigungsfähig. In der Kommentierung zum Gesetz wird hierzu ausgeführt, dass „Sendemasten für den Mobilfunk“ als privilegierte Vorhaben der Telekommunikationsdienstleistungen in Betracht kommen, wobei „ein besonderer Gemeinwohlbezug des Vorhabens oder Trägers nicht erforderlich ist“. Weiter wird ausgeführt, dass ein solches Vorhaben dann privilegiert ist, „wenn er nach seinem Gegenstand und seinem Wesen hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann“ (BVerwG Urt. vom 20.06.2013 und vom 05.07.1974).

Dem Marktgemeinderat wurden die Einwendungsschreiben verschiedener betroffener Nachbarn zur Kenntnis gebracht.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Genehmigungsbehörde aufzufordern, die Einwendungen sachgerecht abzuwägen und im Genehmigungsverfahren angemessen zu berücksichtigen.

Aus planungsrechtlicher Sicht (und nur die spielt kraft Gesetzes für die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens eine Rolle) sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Aus dem Rat wird argumentiert, sowohl in der Nachbargemeinde im Süden als auch im Norden würden aktuell zwei weitere Funkmasten zur Ausführung kommen (jeweils auf dem anderen Gemeindegebiet), so dass sich für uns sehr wohl die Frage stelle, ob ein dritter Mast in diesem doch eng beieinander liegenden Gebiet notwendig sei. Dies gelte es in jedem Fall auch zu prüfen, da auch bei einem an sich privilegierten Vorhaben der grundsätzliche Schutz des Außenbereichs vor Bebauung zu beachten ist.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Hinweis (nach der Abstimmung):

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

Abstimmungsergebnis: Ja 0 Nein 13

TOP 4

Informationen zur Kinderbetreuung

Sachverhalt:

Die Bürgermeisterin informiert darüber, dass alle Gemeinden aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet sind, ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagesbetreuung für Schulkinder sicherzustellen. Dies könnte in unterschiedlicher Form erfolgen, wobei sich der Markt Wertach dafür entschieden hat, eine Mittagsbetreuung in einer kurzen Gruppe (bis 14.00 Uhr) und in einer langen Gruppe (bis 16.00 Uhr) anzubieten.

Für die Betreuung werden übergangsweise noch Räumlichkeiten in der Schule in Anspruch genommen, auch, weil die Mittagsbetreuung nach den Bestimmungen des Kultusministeriums zu gewährleisten ist und letztlich unter der Aufsicht des Schulleiters steht.

Der Markt Wertach hat daher im Juni bereits einen Zuschussantrag gestellt; der Zuschussbescheid liegt uns vor. Weiter konnte gut qualifiziertes und engagiertes Personal für die Mittagsbetreuung gewonnen und eingestellt werden, so dass seit Schulbeginn nun 44 Kinder betreut werden können, denen darüber hinaus eine über eine App durch die Eltern buchbare Mahlzeit angeboten werden kann. Die Kinder fühlen sich in den neu gestalteten Räumlichkeiten sehr wohl und neben der Hausaufgabenbetreuung kommt auch Spiel und Spaß mit weiteren Angeboten (und neu angeschafften Spielen) nicht zu kurz. Weiter wird im Rahmen der Mittagsbetreuung und in deren Räumlichkeiten bei Bedarf und ausreichender Nachfrage auch eine Ferienbetreuung angeboten, die – aufwandsbedingt – gesondert zu bezahlen ist.

Im Gegenzug wurde entschieden, den Hort (nach den Bestimmungen des Sozialministeriums) nicht weiterzuführen, der bislang für maximal 25 Kinder zur Verfügung gestanden ist.

In den bisherigen Horträumlichkeiten im Pfarrhof neben dem Kindergarten soll künftig eine zusätzliche Krippengruppe eingerichtet werden. Auch dies wurde zeitgleich in Angriff genommen, doch sind hier mehr Umbauten erforderlich, die bislang noch nicht realisiert werden konnten, u.a., weil es schwierig ist, alle notwendigen Handwerker zeitnah zu bekommen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe, die 15 Kindern Platz bieten soll, ist dringend notwendig, so dass auch die KiTa-Fachaufsicht beim LRA OA eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt hat. Die Umsetzung der Umnutzung gestaltet sich anspruchsvoll, weil es gilt, die berechtigten Anforderungen der verschiedenen Beteiligten in diesem Bereich (Gemeinde, Pfarrer, Kirchenverwaltung, Personal der bestehenden Einrichtung, St. Simpert Stiftung, LRA OA – Bauamt, LRA OA KiTa Fachaufsicht, Architekt, etc.) alle unter einen Hut zu bringen.

Die Bürgermeisterin betont, sie tue alles dafür, dass auch für die Krippenkinder möglichst bald die neuen Krippenräumlichkeiten zur Verfügung stünden.

TOP 5

Verschiedenes

Sachverhalt:

a) Die Bürgermeisterin teilt mit, die nächste öffentliche Ratssitzung sei für den 10.10.2024 vorgesehen.

b) Für die Gewerbeschau sei mittels verkehrsrechtlicher Anordnung das einseitige Parken in der Bahnhofstraße geregelt worden; trotz der aktuelle Baustelle in der Rathaus und Bahnhofstraße sei ein Besuch der Gewerbeschau möglich.

Wertach, 27.09.2024
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll
Jörg Meyer
Erste Bürgermeisterin
Schriftführer/in