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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 42/2025
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (14 Ratsmitglieder).

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 11.09.2025

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 09.11.2025 ist

allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzung anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3 Behandlung verschiedener Bauanträge
TOP 3.1 Neubau eines Wintergartens beim Anwesen Wannenblick 9, FlNr. 180/4, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Die Bauherrin beantragt die Errichtung eines Wintergartens als Anbau an ihr Wohngebäude (Doppelhaushälfte) im Baugebiet Bahnhofstraße. Da es sich um einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan handelt beurteilt sich das Vorhaben planungsrechtlich nach §30 BauGB.

Wie sich aus der beigefügten Planzeichnung ergibt käme der Wintergarten zumindest teilweise außerhalb der Baugrenzen zur Ausführung, so dass bei einer Genehmigungserteilung gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig ist. Hierüber entscheidet das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Wie aus der tatsächlichen Bebauung ersichtlich ist, liegen zahlreiche Gebäude teilweise außerhalb der Baugrenzen, so dass die Erteilung einer Befreiung gerechtfertigt erscheint. Im übrigen wird auf die anliegenden Befreiungsanträge verwiesen, deren Begründung sich die Verwaltung vollumfänglich anschließt.

Bauordnungsrechtlich wird der erforderliche Abstand zum Nachbarn im Norden eingehalten.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben und stimmt gleichzeitig der Erteilung der erforderlichen Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 3.2 Erweiterung beim Campingplatz um eine Zeltplatzfläche Bahnhofstr. 19, FlNr. 1326, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Betreiber des Campingplatzes beabsichtigt, eine bereits als Zeltplatzfläche genutzte Fläche baurechtlich für diesen Zweck genehmigen zu lassen.

Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB.

Die aktuelle Nutzung erfolgte aufgrund einer Zusage der Gemeinde aus dem Jahre 1993.

Da die Erweiterungsfläche im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist muss mutmaßlich der Flächennutzungsplan angepasst werden.

Eine im Vorfeld der Antragstellung erfolgte Ortseinsicht mit dem Fachreferat Naturschutz beim LRA OA hat ergeben, dass bei Gewährleistung entsprechender Ausgleichspflanzungen aus naturschutzfachlicher Sicht Einwendungen gegen die Erweiterung nicht erhoben werden. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird die Genehmigungsbehörde Landratsamt sicherlich die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes einholen und deren Belange durch entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid berücksichtigen.

Ansonsten wird das Vorhaben für genehmigungsfähig gehalten, da es sich um eine angemessene Erweiterung eines genehmigten Gewerbebetriebes im Außenbereich handelt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das Einvernehmen zur beantragten Erweiterung des Campingplatzes um einen Zeltplatz.

Es soll ein Hinweis in den Baugenehmigungsbescheid aufgenommen werden, dass die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zu dulden ist.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 3.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, mit 3 Garagen und 3 Carports, FlNr. 176/12, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohnhauses mit insgesamt 6 Wohneinheiten und 8 Stellplätzen. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 BauGB, da es sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schleifweg/Im Anger befindet.

Für das Vorhaben ist die Erteilung verschiedener Ausnahmen und Befreiungen notwendig, die der Bauherr in anliegendem Schreiben zusammengefasst hat. Weiter wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplangebiet in den letzten Jahren und Jahrzehnten schon eine Reihe von Ausnahmen und Befreiungen erteilt wurden.

Neu ist nun, dass – vermutlich noch im Oktober 2025 – eine Änderung des Baugesetzbuches erfolgt und ein neuer § 246 e BauGB, der sogenannte „Bauturbo“, eingeführt wird. Diese Vorschrift sieht vor, dass sowohl Bestimmungen des Baugesetzbuches wie auch solche aus gemeindlichen Bebauungsplansatzungen dann außer Acht gelassen werden können, wenn – wie hier – das Vorhaben der Schaffung neuen Wohnraumes dient.

Diese Erleichterung, die schnelleres Bauen zur Schaffung von Wohnraum fördern soll, greift allerdings nur, wenn die Entscheidung unter Würdigung nachbarlicher und öffentlicher Belange vertretbar ist.

Die vorliegende Planung hält ersichtlich die notwendigen Abstandsflächen ein und brandschutztechnische Bestimmungen sind ebenfalls einzuhalten.

Auf Wunsch eines Ratsmitgliedes werden die beantragten Befreiungen im Rat im einzelnen verlesen (Hinweis: die Ratsmitglieder hatten die Gelegenheit, über das Ratsinfoportal alle verfahrensgegenständlichen Unterlagen wie z.B. den Befreiungsantrag vor der Sitzung einzusehen.).

Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Wertach sind allerdings insgesamt 9 Stellplätze nachzuweisen, so dass hier noch ein Stellplatz angelegt werden muss.

Beschluss:

Zum Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt; es ist ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 4 Behandlung des Antrages der Bürgerinitiative Bichel gegen die Erweiterung und Absenkung des Steinbruchs

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung und Abstimmung ist ein Antrag der Bürgerinitiative Bichel vom 10.09.2025. Diese hat beantragt, der Gemeinderat möge seinen Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2025 zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan des Steinbruches in Wertach aufheben. Eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, dem Betreiber weitergehende Abbaurechte einzuräumen, als dies der gültige Bebauungsplan vorsieht, sei von der Bürgerinitiative nicht gewünscht. Der Antrag liegt allen Ratsmitgliedern vor und ist mit Begründungen (Verschandelung des Landschaftsbildes, übermäßige Lärm- und Staubimmissionen, unzumutbare Erschütterungen, hohes Verkehrsaufkommen, Beeinträchtigung des Tourismus, etc.) versehen, die inhaltlich nachvollziehbar sind.

Am 29.09.2025 wurde vom Markt Wertach unter Hinzuziehung des Planungsbüros eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsteil Bichel durchgeführt, an der auch der Gemeinderat teilgenommen hat. In dieser Veranstaltung wurde erläutert, wie das Verfahren ablaufen würde und an welchen Stellen jeweils eine formelle Bürgerbeteiligung erfolgt.

Die o.g. Bedenken (keine abschließende Aufstellung!), die die Bürger bei der Infoveranstaltung vorgebracht haben, wurden von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen und von der Verwaltung protokolliert.

Diese Punkte können alle bei den Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebracht werden und müssen dann in der Folge vom Gemeinderat behandelt und abgewogen werden. Zum heutigen Zeitpunkt jedoch muss sich der Gemeinderat nicht inhaltlich mit den Argumenten auseinandersetzen sondern lediglich die Entscheidung bestätigen, dass ein Änderungsverfahren durchgeführt werden soll, oder aber den Beschluss vom 03.07.2025, der in öffentlicher Sitzung gefasst wurde, aufheben.

Aus der Sitzung wird festgehalten:

Es wird für richtig gehalten, das Verfahren zur Änderung einzuleiten; hier können dann Einwendungen und Anregungen sachgerecht in die Bebauungsplanung eingearbeitet werden und dann vom Gemeinderat abgestimmt werden.

Ein Ratsmitglied spricht sich dahingehend aus, dass der Gemeinderat die Befürchtungen der Bevölkerung im Ortsteil Bichel aufgenommen hat, gleichwohl aber das Verfahren durchgeführt werden sollte.

Ein anderes Ratsmitglied sagt, es läge aktuell kein konkreter Abbauantrag vor. Hierauf sagt ein Mitglied des Rates, der Antragsteller müsse sich bewusst machen, auf was er sich einlasse; sicher sei es zweckdienlich, keine überzogenen Forderungen für einen weiteren Abbau zu stellen und so die Haltung der Bürgerschaft aus Bichel zu berücksichtigen.

Ein Ratsmitglied stellt nochmals klar, dass durch das Verfahren selbst zunächst mal gar nichts im Sinne einer „Genehmigungserteilung“ passiert. Man könne dann als Gemeinderatsmitglied mit einem konkreten Abbauantrag mitgehen oder auch nicht, doch habe der Steinbruchbetreiber das gleiche Recht wie Bürger, Anträge an die Gemeinde zu stellen. Dieses Ratsmitglied nimmt weiter Bezug auf die o.g. Infoveranstaltung vom Montag und sagt weiter, es habe bereits bestimmte Einschränkungen für einen evtl. weitergehenden Abbau schon im Kopf.

Ein Ratsmitglied legt Wert darauf, dass sachgerechte Entscheidungen getroffen werden müssten und nicht Beschlüsse aus Emotionen heraus gestellt werden sollten.

Wieder ein anderes Ratsmitglied meint, der Rat solle zunächst einmal entscheiden, mit welcher Planung man in ein öffentliches Verfahren geht; das Ratsmitglied betont weiter, dass das, was die Bichler Bürger am vergangenen Montag gesagt hätten, bei ihm angekommen ist.

Unter Hinweis auf die Planungshoheit der Gemeinde und das Recht jedermanns, Anträge zu stellen, lässt die Bürgermeisterin über den Antrag abstimmen und der Rat fasst folgende

Beschlüsse:

  1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2025 hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes aufrecht zu erhalten.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

  1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2025 hinsichtlich der Änderung des Bebauungsplanes aufrecht zu erhalten

Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0

TOP 5 Verschiedenes

a) Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Ortsverbindungsstraße vom Ortsrand am Sonnenhang Richtung Ellegg / Schneid von kommenden Dienstag, 07.10. bis Freitag, 10.10.2025 für den Verkehr voll gesperrt ist. Es werden Asphaltierungsarbeiten vorgenommen.

b) Die nächste öffentliche Ratssitzung ist für Donnerstag, 06.11.2025 vorgesehen.

Wertach, 14.10.2025
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll
Jörg Meyer
Erste Bürgermeisterin
Schriftführer