Studierende der Landwirtschaftsschule Kempten pflanzen eine Hecke. Wer solche Hecken für mehr Biodiversität in der Landwirtschaft anlegt, kann dafür Fördergelder beantragen.
Alle Jahre wieder: Es ist erstaunlich, wie viele Triebe Hecken, Sträucher und Bäume über den Sommer hinweg geschoben haben! Deswegen bedürfen die Gartengewächse der Pflege – vom Formschnitt der Hecke über den Rückschnitt von Sträuchern, vielleicht sogar bis zum Fällen einzelner Bäume.
Jetzt, im Herbst, ist der richtige Zeitpunkt dafür, wie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten mitteilt.
Denn über den Sommer hinweg nutzen Singvögel die Hecken für ihren Nachwuchs – und der möchte nicht gestört werden.
Deshalb gibt es auch eine gesetzliche Regelung aus dem Naturschutzgesetz:
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen außerhalb des Waldes nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt zulässig.
Naturnah gestaltete Gärten mit Hecken und Bäumen schaffen nicht nur ein lebenswertes Umfeld für Menschen, sondern auch für die Natur.
„Und auch außerhalb von Siedlungen liefern Hecken einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität“, so Wildlebensraumberaterin Anne Kunz.
Deshalb fördert das AELF Kempten für landwirtschaftliche Betriebe sowohl das Pflanzen als auch das Pflegen von Hecken über das Kulturlandschaftsprogramm.
Für Fragen zur Planung und Förderung steht Kunz gern zur Verfügung (Tel. 0831/52613-1234).