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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 45/2023
Markt Wertach
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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 02.11.2023

Öffentliche Sitzung

Top 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (11 Ratsmitglieder).

Top 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 05.10.2023

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 05.10.2023 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. (Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0

Top 3

Änderung des Bebauungsplanes an der Grüntenseestraße II;

Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 13 Abs. 2 u. Abs. 3 S. 1 BauGB

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Geländes, auf dem u.a. der Nettomarkt steht, hat dem Gemeinde-rat verschiedene Änderungen u.a. im Zusammenhang mit der Erweiterung des Nettomarktes, aber auch mit der Nutzung einer Teilfläche für einen Wohnhausneubau, vorgeschlagen, die eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes bedingen. Hierzu hat das Planungsbüro einen Bebauungsplanvorschlag im Entwurf vorbereitet, der heute vorgestellt wird. Die Änderung bezieht sich im wesentlichen darauf, dass im Nordosten des Grundstückes eine Bebauungsmöglichkeit für ein Mehrfamilienhaus geschaffen wird, die bestehende Zufahrt auf das Nettogelände so verbreitert wird, dass ein- und ausfahrenden Liefer-LKWs auf die Grüntenseestraße fahren können, ohne den Zaun des gegenüberliegenden Nachbargrundstückes zu beschädigen und weiter, dass im Süden des Grundstückes die Baugrenze für den Erweiterungsbereich des Netto zurückgenommen wird. Außerdem soll im Nordwesten des Grundstücks ein Carport errichtet werden können, der vom Baugrundstück aus selbst angefahren werden muss, nicht von der Grüntenseestraße her. Mit den Änderungen geht einher, dass an der Südostseite des Grundstückes Parkplätze - die im Zuge des folgenden Baugenehmigungsverfahrens als Mitarbeiterstellplätze auszuweisen sein werden - entstehen. Aufgrund einer internen Vorbesprechung wurden bestimmte Vorgaben zur Wandhöhe, zur Dachform, zur Dachneigung und zur Erdgeschossfußbodenhöhe gemacht, die nun weitestgehend eingearbeitet wurden. Dem Bauherrn wurde außerdem schon vor Einleitung des Änderungsverfahrens deutlich gemacht, dass die Gemeinde größten Wert auf die Durchsetzung der im Bebauungsplan festgelegten Pflanzgebote legt und die vorgesehenen Bäume und Sträucher an den dargestellten Standorten zeitnah zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten sind. Aus der kontrovers geführten Diskussion (Anzahl der Wohnungen (8), Dachform (symmetrisches Satteldach, EG Fußbodenhöhe( +0,30 m ROK auf Hausmitte, bezogen auf den öffentlichen angrenzenden Gehsteig), Wandhöhe (7 m) zur neuen Baugrenze, innerhalb derer eine Wohnhaus errichtet werden kann, bleibt festzuhalten, dass der Gemeinderat großen Wert darauf legt, dass der Bauherr die Festsetzungen mit seiner Wohnhausplanung auch zu 100 % einhält, was insbesondere für die Fußboden-höhe und daraus resultierend die Wandhöhe gilt. Dies soll dem Bauherrn eigens mitgeteilt werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf zu 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Grüntenseestraße II“ mit Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 31.10.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 4

Top 4

Behandlung verschiedener Bauanträge

Top 4.1

Bauvoranfrage zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit einer Wohneinheit in Vorderschneid 11, FlNr. 3561/9 Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Abriss der Bestandsgarage und den Neubau einer neuen Wohnhaushälfte, in der eine Wohnung untergebracht sein soll. Das Vorhaben liegt im Bereich der Außenbereichssatzung Vorderschneid, so dass sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 6 BauGB richtet. Die abzubrechende Garage soll an anderer Stelle neu errichtet werden, wozu ein eigener Bauantrag eingereicht wird. Nachdem die Erschließung gesichert ist wird das Vorhaben für zulässig erachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0

Top 4.2

Bauvoranfrage zum Neubau einer Doppelgarage auf FlNr. 3561/9, Gem. Wertach, Vorderschneid 11

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Neubau einer Garage, die an anderer Stelle dem beabsichtigten Neubau eines Wohnhauses weichen muss. Der neue Standort am Bestandswohngebäude, dem die Garage auch künftig dienen soll, liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Vorderschneid, so dass sich das Vorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB beurteilt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0

Top 5

Verschiedenes

Sachverhalt:

Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass die nächste öffentliche Sitzung für den 07.12.2023 vorgesehen ist; Einladung folgt.

Wertach, 07.11.2023
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll, Erste Bürgermeisterin
Jörg Meyer, Schriftführer