Sitzungsdatum: Donnerstag, 10.11.2022
Beginn: 20:06 Uhr, Ende 21:09 Uhr
Ort: Sitzungssaal in der Touristinfo, 1. Stock
Anwesenheitsliste:
1. Bürgermeisterin Knoll, Gertrud
Mitglieder des Gemeinderates:
Angerer, Ulrich
Führer, Max
Gebhart, Norbert
Haug, Christian
Hiller, Andreas
Niederwald, Alexandra, Dr.
Schmöger, Ernst
Silberbauer, Alois
Speiser, Wolfgang
Stokklauser, Rosi
Suntheim, Clemens
Willer, Katharina
Wittwer, Alex
Schriftführer/in Meyer, Jörg
Abwesende und entschuldigte Personen:
Mitglieder des Gemeinderates
Hengge, Mario
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
| 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinde-ratssitzung vom 06.10.2022 |
| 3 | Orstabrundungssatzung Enhalb der Ach, Aufstellungsbeschluss, Billigung der Planunterlagen, Beschluss zu Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGBHBA/328/2022 |
| 4 | Behandlung verschiedener Bauanträge |
| 4.1 | Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Bichel 26, FlNr. 1789/2, Gem. Wertach, HBA/326/2022 |
| 4.2 | Anhebung des Dachstuhles mit Einbau eines Widerkehrs und Aufbau von Gaupen, Im Haag 6, FlNr. 249/7, Gem. Wertach, HBA/327/2022 |
| 5 | Beschluss zur Rückzahlung überzahlter Zuschüsse in Bezug auf die Wasserversorgung, KäPe/107/2022 |
| 6 | Vergabe von Straßensanierungs-und Wasserleitungsarbeiten in der St. Ulrich Straße unterhalb der Kirche, BGM/342/2022 |
| 7 | Informationen zu abgeschlossenen Straßensanierungsarbeiten, BGM/343/2022 |
| 8 | Verschiedenes |
TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.
Auf Antrag der Bürgermeisterin wird entschieden, dass TOP 6 in die nichtöffentliche Sitzung verschoben werden muss, da mit Rückfragen zur Vergabe zu rechnen ist.
Das Ergebnis wird der Öffentlichkeit dann im Anschluss mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.10.2022
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.10.2022 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 3 Orstabrundungssatzung Enhalb der Ach, Aufstellungsbeschluss, Billigung der Planunterlagen, Beschluss zu Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat aufgrund mehrerer Anfragen der Grundstückseigentümer, nach Ortseinsichten und Vorgesprächen im Landratsamt (Baugenehmigungsbehörde, Bauleitplanung) entschieden, dass die verfahrensgegenständliche Fläche über eine Ortsabrundungssatzung bebaubar gemacht werden sollte.
Die Planung incl. Begründung und Ausgleichsberechnung wurde vom Planungsbüro Lars Consult Memmingen erstellt.
Die Planung wird dem Marktgemeinderat vorgestellt und erläutert.
Angesprochen wurde:
Leichte Änderung Baugrenze im Südosten, dieser wird zugestimmt
Geringere Dachneigung bei Nebengebäuden; hier soll auch ein Satteldach möglich sein Fassadengestaltung, kann bleiben wie vorgestellt Fläche x 4, wg. Ausgleichsberechnung (überdachte Holzlege) wir nochmals überprüft.
Vom Rat wurde angeregt, die Höhe auf 0,50 statt 0,30 m über dem Bezugspunkt fest-zulegen um so evtl. zu ermöglichen, dass im Freispiegel entwässert werden kann.
Beschluss:
Nach Sachvortrag beschließt der Marktgemeinderat, dass
| a) | Die Ortsabrundungssatzung in der zu ändernden Form aufgestellt werden soll (Pultdach bei Nebengebäuden, Höhenlage, Überprüfung Fläche x4, Baugrenzer-weiterung) |
| b) | Die vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der unter a) genannten Änderungen gebilligt werden und |
| c) | Das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll. |
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 4 Behandlung verschiedener Bauanträge
TOP 4.1 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Bichel 26, FlNr. 1789/2, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Bichel. Das Bestandsgebäude soll später abgerissen werden, was momentan noch nicht beantragt ist.
Planungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich), so dass es sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung einfügen muss. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung hier gegeben.
Auf Frage wird mitgeteilt, dass die Frage der Statik des Hanges im Verantwortungsbe-reich des Bauherrn liegt, jedoch kein Punkt ist, der für die Erteilung des planungs-rechtlichen Einvernehmens eine Rolle spielen darf. Evtl. Beeinträchtigungen des gemeindlichen Straßengrundstückes müssten privatrechtlich geregelt werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 1
TOP 4.2 Anhebung des Dachstuhles mit Einbau eines Widerkehrs und Aufbau von Gaupen, Im Haag 6, FlNr. 249/7, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt den Neuaufbau des Daches mit Anhebung des Kniestockes, Einbau von Gaupen und Errichtung eines Widerkehrs. Das Vorhaben dient der Aufwertung bestehenden Wohnraums im Dachgeschoß des Bestandsgebäudes.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „südöstliche Ortslage“ und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.
Für das Vorhaben sind Befreiungen für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze nach Süden, die Erhöhung des Kniestockes sowie für den Einbau der Gaupen notwendig. Ein entsprechender Befreiungsantrag wird mit eingereicht. Die Wohnung im DG dient dem Betriebsinhaber als Betriebsleiterwohnung.
Im Rat wird positiv festgehalten, dass es durchaus im Interesse des Gemeinde liegt, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen, ohne dass es hierzu zu weiteren Flächenversiegelungen kommt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den erforderlichen Befreiungen zu.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 5 Beschluss zur Rückzahlung überzahlter Zuschüsse in Bezug auf die Wasserversorgung
Sachverhalt:
Der Bauabschnitt BA 06 lief über nahezu 2 Jahrzehnte. Je nach Fortgang der Arbeiten (Sanierung und Ausbau von verschiedenen Wasserleitungen im Ortsbereich) wurden vom Markt Wertach Abschlagszahlungen auf Zuschüsse angefordert, der letzte größere Abschlag im Jahr 2013.
Die bezuschussten Wasserleitungsarbeiten wurden nicht vollumfänglich durchgeführt, so dass auch der Gesamtbetrag nicht abgerufen wurde. Gleichwohl müssen den beantragten Zuschüsse auch entsprechende bezuschusste Maßnahmen gegenüberstehen. Das Wasserwirtschaftsamt hat nun bei der Endabrechnung festgestellt, dass notwendige Maßnahmen, die den Zuschuss in der beantragen Höhe rechtfertigen, - trotz der Wasserleitungsarbeite im Haag im Jahr 2019 - unterblieben sind, so dass nun der überzahlte Betrag von rund 29.000,-€ zurückzuzahlen und zusätzlich noch zu verzinsen ist.
Da für die zu leistende Rückzahlung kein Haushaltsansatz vorhanden ist muss die rechtlich verpflichtende Rückzahlung nun als außerplanmäßige Ausgabe vom Gemeinderat genehmigt werden.
Die Einlegung von Rechtsmitteln wurde von Kämmerin und Verwaltung geprüft, verspricht aber keine Aussicht auf Erfolg. Die Rückzahlung hätte vermieden werden können, wenn im Jahre 2013 nicht nur der Zuschuss im Haushalt verbucht und zum Ausgleich des seinerzeitigen Haushaltes verwendet worden wäre, sondern zugleich entprechende Wasserleitungsarbeiten (z.B. in der Grüntenseestraße, die im BA 06 enthalten war) beauftragt und durchgeführt worden wären; dies hätte bis spätestens 2019 erfolgen müssen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt die außerplanmäßige Ausgaben für Rückzahlung des Zuschusses und Zinszahlung.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 6 Vergabe von Straßensanierungs- und Wasserleitungsarbeiten in der St. Ulrich Straße unterhalb der Kirche
Der Tagesordnungspunkt wurde in die nichtöffentliche Sitzung verschoben, da mit Rückfragen zum Vergabevorschlag zu rechnen ist und hier diesbezügliche Betriebsgeheimnisse nicht in öffentlicher Sitzung preisgegeben werden können.
TOP 7 Informationen zu abgeschlossenen Straßensanierungsarbeiten
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Straßensanierungen Richtung HInterreute und Elleg erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Bankettarbeiten, die vom Bauhof noch vorgenommen werden, verzögern sich, da vorrangig die Bodenplatte für das temporär aufzustellende Kindergartenmodul vom Bauhof gemacht werden muss.
TOP 8 Verschiedenes
Sachverhalt:
Die nächste öffentliche Ratssitzung ist für Donnerstag, 01.12.2022 vorgesehen (Sitzungssaal TI).
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |