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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 46/2023
Markt Wertach
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Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern an öffentlichen Straßen und Gehwegen

Die Sicherheit der Straßenbenutzer wird immer wieder durch in die Straße und auf Gehwege ragende Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern gefährdet, vor allem in Kreuzungsbereichen und Einmündungen. Nach der Straßenverkehrsordnung ist dies unzulässig.

Es werden daher dringend alle Grundstückseigentümer gebeten, ihren Baum-, Hecken- und Strauchbestand an öffentlichen Straßen und Gehwegen zurückzuschneiden. Für eine einwandfreie Schneeräumung sollte auch bei schneebeladenen, herabhängenden Ästen eine Durchfahrtshöhe von 4 m gewährleistet sein. Sollte von den Grundstückseigentümern ein Rückschnitt nicht erfolgen, wird dies von den Mitarbeitern des Bauhofes gegen Kostenrechnung durchgeführt.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Beachtung und zuverlässige Erledigung.