Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (11 Ratsmitglieder).
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 02.10.2025 ist
allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
Sachverhalt:
Dem Marktgemeinderat werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert, zunächst für die Flächennutzungsplanänderungen, dann für den Bebauungsplan.
Hinsichtlich der Änderungen des Flächennutzungsplanes werden keine Anmerkun-gen gemacht oder Änderungen der Planunterlagen gewünscht.
In Bezug auf den Bebauungsplan wurde vorgebracht, man solle prinzipiell auch flachere Dachneigungen zulassen, also konkret 20° statt der bisher vorgeschlagenen 25°.
Auch in Bezug auf die dargestellte Ausgleichsfläche auf FlNr. 1365, Gem. Wertach besteht mit der Lage und Zufahrt unmittelbar von der angrenzenden Gemeindeverbindungsstraße aus so noch kein Einverständnis. Hier soll die Verlegung der Fläche zwischen dem Planungsbüro und dem Fachreferat Naturschutz beim LRA OA geprüft werden; der Gemeinderat möchte vor der nächsten Auslegung dann wissen, wo die Kompensationsfläche letztlich angelegt werden soll.
Sodann werden die Abwägungstabellen verlesen und erläutert. Diese Tabellen sind Gegenstand dieses Protokolls.
Nach Abschluss der Beratung ergehen folgende Beschlüsse:
a) Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes in den dargestellten zwei Teilbereichen an der Grüntenseestraße und den Starzlachauen zur Kenntnis, fasst die in der anliegenden Abwägungstabelle genannten Beschlüsse und beschließt weiter, das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu starten.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0.
b) Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahmen aus dem ersten Verfahrens-schritt, der vom 29.07. bis zum 05.09.2025 durchgeführt wurde, zur Kenntnis und fasst hierzu folgende Beschlüsse (s. hierzu anliegende Abwägungstabelle), billigt im Anschluss den Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Nr. 4 „Schleifweg – östliche Ortslage“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 06.11.2025 und beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Entsprechend der Abwägung aus dem ersten Verfahrensschritt sollen folgende Punkte eingearbeitet bzw. geändert oder modifiziert werden:
• Die Dachneigung soll angepasst werden auf 20° statt bisher25°.
• Die Situierung der Ausgleichsfläche auf Flurstück 1365 ist zu überarbei-ten und dem Rat vor Auslegung der Verfahrensunterlagen zur Kenntnis zu bringen.
• Auf den Hinweis des Wasserwirtchaftsamtes Kempten hin beschließt der Gemeinderat die Einholung einer Begutachtung bezogen auf das mögliche Vorhandensein von PFC-haltigen Stoffen (per- und polyfluorierte Chemikalien)
Abstimmungsergebnis je: Ja 10 Nein 0.
(Hinweis: Katharina Willer war nach Art. 49 GO bei den Abstimmungen zum Bebauungsplan von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.)
Sachverhalt:
Für den Markt Wertach wurde ein Förderantrag für die Förderung nach der Richtlinie Gigabit-RL gestellt. Da nicht sichergestellt ist, dass der Markt Wertach einen vorläufigen Bescheid erhalten wird und somit das Verfahren fortführen kann, wurden Alternativen besprochen.
Die derzeit einzige Alternative wäre ein sog. Verfahren "Lückenschluss 2026". Entsprechende Lückenschlussverfahren wurden in den vergangenen beiden Jahren nach dem „Windhundprinzip“ durchgeführt und es ist damit zu rechnen, dass auch im Jahr 2026 ein solches Verfahren gestartet wird.
Für den Fall, dass der Markt Wertach im derzeit laufenden Verfahren Gigabit-RL einen Ablehnungsbescheid erhält, es jedoch zu einer Neuauflage eines Verfahren nach dem Lückenschluss kommt, wäre dringender Handlungsbedarf für das evtl. Verfahren Lückenschluss 2026 geboten.
Nach Mitteilung der Bürgermeisterin würden sich insbesondere das Schließen von Lücken in den Ortsteilen Bichel und Enthalb der Ach eignen, da die Kosten hier unter einer Million Euro liegen und dies Voraussetzung für eine Bezuschussung ist.
Auf Frage wird mitgeteilt, dass es aktuell nicht geht, einzelne Bereich aus anderen Gebieten raus zu teilen, um so eine Bezuschussung zu ermöglichen (z.B. Industriestraße).
Beschluss:
Die Mitglieder des Marktgemeinderats beauftragen die Breitbandberatung Bayern für den Fall eines Ablehnungsbescheides nach Richtlinie Gigabit-RL 2.0 mit der Vorbereitung der Unterlagen sowie der evtl. Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten, um ein mögliches Verfahren Lückenschluss 2026 schnellstens zu starten. Der Anschluss Bichel und Enthalb der Ach wird priorisiert.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat wird über die Notwendigkeit der Anschaffung eines Salzsilos unterrichtet. Es sind mehrere Angebote eingeholt worden, die sich auf den Kauf des Salzsilos beziehen; außerdem hat ein Anbieter auch ein Leasing Angebot unterbreitet, das sich aus Sicht der Verwaltung allerdings als unwirtschaftlich darstellt.
Das günstigste Angebot hat die SAPHO GmbH mit 34.456,45 € abgegeben, die noch dazu die Firma ist, die das Salzsilo am schnellsten liefern könnte.
Auf Frage wird mitgeteilt, die Notwendigkeit für das Salzsilo sei gegeben, weil wir an anderen gemeindlichen Liegenschaften, die vom Bauhof genutzt werden, inzwischen Flächen eingebüßt hätten (z.B. Rückbau des Stadels auf dem Engstler-Grundstück) und sich das Beladen mit zusätzlichem Stapler als schlecht für das Beladungsfahr-zeug herausgestellt hat und dieses auch defekt ist. Im Rat wird angeregt zu prüfen, ob evtl. die Zusammenarbeit mit der österreichischen Gemeinde Jungholz intensiviert werden könnte.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Anschaffung des Salzsilos wie von der Fa. SAPHO GmbH angeboten, zu. (Preis: 34.456,45 €).
Das Leasingangebot soll nicht angenommen werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
Sachverhalt:
a) Die nächste Gemeinderatssitzung ist für Donnerstag, 11.12.2025 vorgesehen.
b) In der letzten Woche sind von der Bürgerinitiative Bichel Flyer wg. des Steinbruches verteilt worden. Die Bürgermeisterin führt hierzu aus, der Gemeinderat habe in seiner öffentlichen Sitzung am 02.10.2025 an seinem Aufstellungsbeschluss festgehalten. Über das Thema werde zunächst in der Bürgerversammlung am 20.11.2025 berichtet. Außerdem soll – ähnlich wie beim Bebauungsplan für die Neue Ortsmitte – eine öffentliche Informationsveranstaltung für die gesamte Bevölkerung erfolgen, und zwar, noch bevor im Gemeinderat über die Planunterlagen zu einer evtl. Erweiterung entschieden wird. Diese Informationsveranstaltung wird voraussichtlich im Januar 2026 im Saal des Engelswerks stattfinden.
c) Ein Ratsmitglied bittet darum, der Öffentlichkeit den neuen Mitarbeiter im Bauamt, Herrn Fünfgeld, im Blättle vorzustellen.
d) Ein Ratsmitglied führt aus, man müsse sich etwas zur Parksituation bei Schule und Kindergarten einfallen lassen; zahlreiche Eltern würden hier unverantwortlich halten und parken und leichtfertig die Sicherheit aller Kinder aufs Spiel setzen. Dies bestätigt im Prinzip die Beschwerde einer Mutter, die am gleichen Tag in gleicher Sache im Rathaus vorgesprochen und insbesondere das unzulässige Parken auf dem Gehweg beanstandet hat, wodurch die Schulkinder genötigt seien, auf die Straße auszuweichen.