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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 49/2024
Markt Wertach
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Hinweis zur Grundsteuerreform 2025

Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen auf Basis der neuen Berechnungsgrundlagen zur Grundsteuerreform 2025.

Die Veranlagungsbescheide des Marktes Wertach zur Grundsteuer gehen den Steuerpflichtigen im Januar 2025 per Post zu.

Anhand der abgegebenen Grundsteuererklärung setzt das Finanzamt Immenstadt mit Bescheid ab 1.1.2025 den für die Kommune maßgeblichen neuen Grundsteuermessbetrag fest. Sofern Ihnen bereits der neue Messbetragsbescheid des Finanzamtes vorliegt, bitten wir Sie, bei Fragen oder etwaigen Unstimmigkeiten, den direkten Kontakt beim Finanzamt Immenstadt zu suchen.

Wurden keine Erklärungen bzw. Erklärungen nicht fristgerecht eingereicht, werden durch das Finanzamt Immenstadt die Messbeträge geschätzt.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und Verständnis, dass der Markt Wertach keine Auskünfte zu den einzelnen Messbetragsfestsetzungen des Finanzamtes Immenstadt erteilen kann.

Markt Wertach im November 2024
Gertrud Knoll
Erste Bürgermeisterin