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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 49/2024
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

der Marktgemeinde Wertach zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr.4 Schleifweg, östliche Ortslage“

In seiner Sitzung am 07.11.24 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 07.11.24 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

Die Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück Fl.Nr. 214/3 der Gemarkung Wertach mit einer Größe von rund 1000m². Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ aus dem Jahr 1987. Das Gebiet grenzt im Süden an die Kreisstraße OA 8 (Grüntenseestraße), im Norden und Westen an bestehende Wohnbebauung und im Osten an eine unbebaute Grünfläche an, deren Bebauung im rechtskräftigen BP bereits geregelt ist. Ziel der Planung ist die Umsiedelung des ortsansässigen Handwerksbetriebs Thomma (Sanitär/Heizung) samt Wohnräumen aus der zentralen Ortsmitte heraus an den östlichen Ortsrand. Die Errichtung eines bedarfsgerechten Betriebsgebäudes mit den zugehörigen Freiflächen für betriebliche Abläufe ist gemäß den engen Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht möglich. Maßgeblich hinsichtlich Baufenster und Ausrichtung der Gebäude sind Änderungen erforderlich, welche nicht im Zuge einer Befreiung erreicht werden können. Der Gemeinderat beabsichtigt daher durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlagerung des Handwerksbetriebes (inkl. Wohnnutzung) an den östlichen Ortsrand (Grüntenseestraße) zu schaffen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 07.11.24 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können auf der Homepage der Marktgemeinde Wertach (https://www.markt-wertach.de/buergerservice/bauamt/baugebiete/1-aenderung-bebauungsplan-nr-4-schleifweg.html)

im Zeitraum vom 06.12.24 bis einschließlich 07.01.2024

abgerufen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Wertach 87497 Wertach, Rathausstr. 3, Zimmer Nr.4 (Herr Meyer) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Marktgemeinde Wertach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an rathaus@wertach.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Lageplan mit Abgrenzung Geltungsbereich. Genordet. Ohne Maßstab.

Markt Wertach, den 03.12.2024
gez.
Gertrud Knoll
Bürgermeisterin