| Öffentliche Sitzung | |
| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (12 Ratsmitglieder).
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
| TOP 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2025 |
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2025 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
| TOP 3 | Behandlung verschiedener Bauanträge |
| TOP 3.1 | Bauvoranfrage zur Umnutzung des ehem. Plus Gebäudes zu einem Veranstaltungssaal, Bahnhofsstraße 6, FlNr. 157, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Antragsteller möchte von der Gemeinde in Erfahrung bringen, ob sich diese die Umwandlung des alten „Plus-Gebäudes“ im Bebauungsplangebiet Bahnhofstraße („Wannenblick“) zu einem Veranstaltungssaal zur Durchführung von Hochzeiten vorstellen kann.
Das Gebäude liegt in einem Bereich für den im Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt ist; dort sind prinzipiell Schank- und Speisewirtschaften nach § 6 Der BauNVO möglich. Nach Abs. 1 der genannten Vorschrift ist die Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, möglich.
In einem später folgenden Baugenehmigungsverfahren wäre zu prüfen, ob immissionsschutzrechtliche Aspekte gegen die beantragte Nutzungsänderung sprechen oder nicht. Auch würde in einem Genehmigungsverfahren darzulegen sein, ob ausreichend Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können (auf dem Baugrundstück!).
Auf das anliegende Betriebskonzept der Antragsteller wird hingewiesen!
Aus der Beratung bleibt festzuhalten:
Auf Frage wird geantwortet, dass die Beschränkung des Gebäudes nur für die Durchführung von Hochzeiten rechtlich so nicht möglich ist.
Ein Ratsmitglied meint, es könne sich sehr wohl um einen störenden Gewerbebetrieb handeln.
Ein anderes Ratsmitglied weist auf die umliegende Wohnbebauung sowie den Umstand hin, dass dort bislang kein dauerhafter Gaststättenbetrieb genehmigt war.
Eine Meinung geht dahin, dass mit einer Bebauungsplanänderung kein Mehrwert für den Markt Wertach gegeben sei,
Eine andere Meinung sieht so aus, dass durch evtl. Übernachtungen schon auch Vorteile für die Gemeinde gegeben sein könnten, doch wird diese Art der Nutzung als Hochzeitssaal möglicherweise zu mehr Problemen führen als bisher.
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass bei der Nutzung als Hochzeitssaal künftig u.U. gleich 2 große Hochzeiten stattfinden könnten, da der Saal des Engels´Festwerk ja inzwischen auch wieder zur Verfügung steht und 2 gleichzeitige größere Veranstaltungen dieser Art für den Ort zu viel sein könnte, insbesondere im Hinblick auf die Parksituation.
Ein Ratsmitglied verweist darauf, dass es Presseberichte gibt, die die Abwanderung solcher Hochzeitssäle aus Ballungsräumen wie Ulm und Augsburg abwandern; gleichzeitig würde auch über Vorfälle, die die öffentliche Ordnung betreffen, in der Presse berichtet, primär dann, wenn es sich nicht um „einheimische“ Hochzeiten handelt.
Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender
Beschluss:
| a) | Der Gemeinderat kann sich eine Umnutzung zum Veranstaltungssaal vorstellen. |
| b) | Es wird geraten, vollständige Bauantragsunterlagen zur Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens beim LRA OA einzureichen. |
(Hinweis: Nachdem sich für die Umnutzung keine Mehrheit gefunden hat, erübrigte sich die Abstimmung über b).
Abstimmungsergebnis: Ja 0 Nein 12
| TOP 3.2 | Bauantrag zum Einbau von 2 Wohnungen im Anwesen Unterlellegg 2, FLNr. 3640, Gem. Wertach |
| Sachverhalt: | |
Der Bauherr beantragt den Einbau von 2 Wohneinheiten in das denkmalgeschützte Bestandsanwesen in Unterellegg 2.
Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB und wird für zulässig erachtet. Für einen ersten Antrag war bereits das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt worden.
Im Vergleich zum Erstantrag soll nun – auf Vorschlag der Denkmalschutzbehörden – der später erstellte Anbau abgebrochen werden (gelb dargestellt); außerdem kommt es zu Grundrissänderungen, zu denen ebenfalls die Denkmalschutzbehörde geraten hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
(An Beratung und Abstimmung war Gemeinderatsmitglied Wolfgang Speiser nach Art. 49 GO ausgeschlossen.)
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
| TOP 4 | Beschlussfassung zur Vergabe der Wanderwegsbeschilderung |
| Sachverhalt: | |
Dem Marktgemeinderat wird die Übersicht über die eingeholten Angebote gezeigt und erläutert.
Es sollen defekte Schilder ausgetauscht und zusätzlich neue Schilder angeschafft werden, insgesamt 350 Stück.
Das günstigste Angebot hat die Fa. Mayr Druck Medien aus Rettenberg abgegeben.
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass man beim Setzen der Schilder die Standorte mit den Anliegern der Nachbargrundstücke abstimmen solle, damit diese nicht im Weg seien (private Zufahrten etc.). Dies sei gewährleistet, so die Bürgermeisterin, da der Bauhof die Arbeiten begleiten werde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das günstigste Angebot anzunehmen und den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
| TOP 5 | Beschlussfassung zur Vergabe des Fensteraustausches in der Grundschule Wertach |
| Sachverhalt: | |
Die Fenster in der Grundschule Wertach müssen dringend saniert werden.
Es wurden Angebote von 2 auswärtigen Firmen eingeholt und abgegeben. Von den Wertacher Betrieben, die angefragt wurden, ging kein Angebot ein.
Das günstigste Angebot kommt von der Firma Dopfer aus Roßhaupten und schließt mit 69.286,55 € ab.
Die Arbeiten sollten, so die Bürgermeisterin, in den Osterferien durchgeführt werden.
Im Rat wird gesagt, man solle noch eine evtl. mögliche Förderung abfragen.
Einige Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, auch Angebote für Kunststofffenster einzuholen, da diese günstiger in der Anschaffung und im späteren Unterhalt seien.
Man entscheidet sich daher (ohne Abstimmung), die Entscheidung zu vertagen.
zurückgestellt
| TOP 6 | Beschlussfassung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten |
| Sachverhalt: | |
| a) | Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a DSGVO hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen (behördlichen) Datenschutzbeauftragten zu benennen. |
| Neben der Benennung eines ihrer Beschäftigten als behördlichen Datenschutzbeauftragten können Behörden oder öffentliche Stellen auch auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen (Art. 37 Abs. 6 DSGVO); der behördliche Datenschutzbeauftragte muss aber in jedem Fall eine natürliche Person sein. |
| Der Benennungsakt ist zu dokumentieren (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO). |
| Ausreichend ist insoweit, dass die öffentliche Stelle ein entsprechendes Benennungsdokument (etwa ein Benennungsschreiben, gegebenenfalls eine Urkunde), bei Rückgriff auf einen externen Datenschutzbeauftragten zudem eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorlegen kann. |
| b) | Gemäß Art. 36 Sätze 1 und 2 BayDiG Unterhalten die Behörden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen digitalen Verwaltungsinfrastrukturen. Sie gewährleisten deren Sicherheit und fördern deren gegenseitige technische Abstimmung und Barrierefreiheit. |
| Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische […] Maßnahmen und erstellen die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte (Art. 43 Abs. 1 BayDig). |
| Beschluss: | |
| a) | Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a DSGVO wird Frau Anita Ostheimer (actago GmbH, Weidenstraße66, 94405 Landau a.d. Isar) zur Datenschutzbeauftragten des Marktes Wertach benannt. |
| b) | Um diesen Anforderungen nachzukommen, wird Herr David Fischer (actago GmbH, Weidenstraße66, 94405 Landau a.d. Isar) zum Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) des Marktes Wertach benannt. |
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
| TOP 7 | Verschiedenes |
| Sachverhalt: | |
| a) | Die nächste öffentliche Ratssitzung ist für Donnerstag, 05.02.2026 vorgesehen. |
| b) | Ein Ratsmitglied regt an, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 über den Steinbruch hinaus Richtung Jungholz auszudehnen; so ließe sich u.U. die von der Bürgerinitiative Bichel beklagte Lärmbelästigung, die u.a. vom Steinbruch ausgeht, auch verringert werden. Andere Ratsmitglieder melden Bedenken an. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, deswegen eine Verkehrsschau mit dem LRA OA als zuständiger Straßenverkehrsbehörde und der PI Immenstadt durchzuführen. Hiermit besteht Einverständnis (ohne Abstimmung). |