Öffentliche Sitzung
TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 09.01.2025 |
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 09.01.2025 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
TOP 3 | Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4, Schleifweg, östliche Ortslage; Abwägung der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB |
Sachverhalt:
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden gehört und abgewogen.
Die Planerin geht mittels Abwägungstabelle, die zum Gegenstand dieses Protokolls gemacht wird, die einzeln vorgetragenen Punkte der Träger öffentlicher Belange durch, erläutert diese und macht hierzu Beschlussempfehlungen; außerdem werden aufkommende Fragen aus dem Rat beantwortet.
Beschluss:
Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wird ohne Änderung zugestimmt.
Die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung in der Fassung vom 06.02.2025 wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß §10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 4 | Stellungnahme des Marktgemeinderates zur vorgesehenen Angebotsverbesserung des ÖPNV durch den Landkreis Oberallgäu |
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin führt aus, dass sich der Marktgemeinderat bereits mehrfach – zuletzt in der Klausurtagung des Gemeinderates am 01.02.2025 – mit der Thematik befasst hat.
Der Markt Wertach ist – wie alle anderen Gemeinden des Landkreises – aufgefordert, zum Vorhaben des Landkreises, das Projekt ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365, das eine Intitiative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes darstellt, Stellung zu nehmen. Der Landkreis erbittet weiter eine Zusage der Gemeinde in der Form, als der erhöhte Finanzbedarf des Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365, mitgetragen werden kann.
Zur letzten Forderung wird klargestellt, dass der höhere Finanzierungsbedarf zu einer Kreisumlagenerhöhung von 2 %-Punkten im Jahr 2025 führen wird. Bei der Anhebung der Kreisumlage wird davon ausgegangen, dass ca. 4 Mio € von den Gemeinden für das mobil 365-Projekt zu erbringen sind und gleichzeitig dauerhaft ca. 3 bis 3,5 Mio Euro jährlich im Kreishaushalt einzusparen sind.
Ob die angesprochene Erhöhung der Kreisumlage dauerhaft bei 2 % wg. der ÖPNV Angebotsverbesserung beibehalten werden kann, ist innerhalb des Marktgemeinderates umstritten. Zum einen ist nicht klar, in welchem Umfang vermeintliche Kostensteigerungen beim Finanzbedarf für die kommenden 10 Jahre eingerechnet wurden, zum anderen ist zumindest umstritten, ob es auch in den Folgejahren gelingen kann, jährlich so viel Einsparpotential im Kreishaushalt zu finden, dass es bei der vorgesehenen 2 % Erhöhung bleiben kann; hier wird von Teilen des Gemeinderates bezweifelt, dass dies künftig jedes Jahr gelingen wird.
Weiter wird festgestellt, dass sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde, die letztlich die Kreisumlage zu bezahlen hat, nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss festlegen lässt, sondern dass diese Feststellung dem staatl. Landratsamt als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde unter Beachtung der Haushaltszahlen und unter Würdigung der zu erfüllenden gemeindlichen Pflichtaufgaben für das aktuelle Haushaltsjahr wie auch die Finanzplanungsjahre nach fachlicher Prüfung obliegt.
Der Marktgemeinderat erkennt die Anstrengungen des Landkreises zur Angebotsverbesserung des ÖPNV grundsätzlich als zukunftsweisend in Bezug auf Verkehrswende, Verbesserung des touristischen Angebotes und Klimawandel an.
Ein Ratsmitglied plädiert dafür, das Projekt zu unterstützen; in ein paar Jahren werde niemand mehr daran denken, welche Anstrengungen nötig waren, das Projekt umzusetzen, aber es stellt wie vorgestellt sicher den richtigen zukunftsträchtigen Weg dar. Ein anderes Ratsmitglied weist darauf hin, dass im Kreishaushalt eine ganze Menge Positionen großen Geldbedarf auslösen, ohne dass die Gemeinden hierauf Einfluss nehmen könnten.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass auch ohne die ins Auge gefasste Angebotsverbesserung der ÖPNV Geld kostet, das schon jetzt letzlich von den Gemeinden über die Kreisumlage aufzubringen ist. Weiter wird vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung darauf verwiesen, dass ein funktionierender ÖPNV zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen werde.
Ein Ratsmitglied meint, die Anfrage des Landkreises diene wohl primär dazu, den Entscheidungsträgern im Kreis „ein gutes Gefühl“ für eine positive Entscheidung zu geben; letztlich treffe die Entscheidung der Kreistag, nicht die Gemeinden. Auf Frage wird mitgeteilt, dass die Bürgermeisterin als Kreistagsmitglied im Kreistag eine Entscheidung wird treffen müssen, die unabhängig vom heutigen Gemeinderatsbeschluss zu sehen ist, denn die Bürgermeisterin ist nicht in dieser Eigenschaft Kreistagsmitglied und von daher frei in ihrer Entscheidung.
Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass die beiden wg. Krankheit fehlenden Ratsmitglieder fernmündlich mitgeteilt haben, das Projekt unterstützen zu wollen.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Projekt ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Initative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises ab dem Jahr 2026 wie vorgestellt. |
| Abstimmungsergebnis: Ja 9 Nein 4 | |
| 2. | Aus Sicht der Gemeinde kann der dadurch entstehende höhere Finanzbedarf des Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 in Höhe von 2 % Kreisumlagenerhöhung unter Berücksichtigung, dass der weitere Finanzierungsbedarf durch Einsparungen im Kreishaushalt eingebracht wird, mitgetragen werden. |
Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 6
TOP 5 | Bekanntgaben zum Krippenneubau in den ehemaligen Horträumlichkeiten im Pfarrheim sowie Inbetriebnahme der Einrichtung |
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin führt aus, der gesetzlich geregelte Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder durch die öffentliche Hand werde immer weiter ausgebaut. So müssten ab 2026 für die Erstklässler Betreuungsangebote geschaffen werden, und zwar an 5 Tagen in der Woche und 11 Monaten im Jahr, täglich von 08.00 bis 16.00 Uhr. Dieser Betreuungsanspruch steigere sich dann in den folgenden 3 Jahren um jeweils einen Jahrgang, so dass spätestens ab dem Jahr 2029 für alle Grundschulkinder Betreuungsmöglichkeiten gegeben sein müssten.
Diese Betreuungsmöglichkeiten könnten auf unterschiedliche Weise geschaffen werden, z.B. durch einen Ausbau der Hortplätze, durch Aufbau einer offenen Ganztagesschule oder auch durch eine Mittagsbetreuung.
Mit dieser angesprochenen Entwicklung geht weiter einher, dass auch immer mehr Betreuungsplätze für Krippenkinder (1 – 3 Jährige) nachgefragt werden.
Die Gemeinde hatte im letzten Jahr mit den bestehenden Einrichtungen (Schule, Kindergarten) verschiedene Gespräche geführt um zu eruieren, welche die für die Wertacher Kinder (und Eltern) beste realisierbare Möglichkeit sei, die sich zudem an der bestehenden Rechtslage zu orientieren habe.
So wurde entschieden, dass langfristig die Betreuungsverpflichtung für Schulkinder durch Neueinrichtung einer Mittagsbetreuung unter dem Dach der Schule erfüllt werden kann.
Damit verbunden war die Kündigung der Einrichtung Hort und somit wurden die Horträumlichkeiten frei, um dort dann zusätzliche Plätze für Krippenkinder schaffen zu können.
Die diesbezüglichen notwendigen Umbauarbeiten wurden inzwischen abgeschlossen, so dass die neue Krippe mit dem 10. Februar ihren Betrieb aufnehmen wird und 15 Krippenkindern Platz bieten wird.
TOP 6 | Bekanntgabe zum Neubau eines dreigruppigen Kindergartens (zwei Kindergartengruppen, eine Krippengruppe) in den Starzlachauen, nördlich des Allgäulino |
Sachverhalt:
Bekanntgabe zum Neubau eines dreigruppigen Kindergartens (zwei Kindergartengruppen, eine Krippengruppe) in den Starzlachauen, nördlich Allgäulino.
Die Gemeinde war seit Jahren damit befasst, ein passendes Grundstück für einen Neubau zu erwerben; die sehr weit fortgeschrittenen Verhandlungen an einem anderen aussichtsreichen Standort scheiterten letztlich nicht an der Grundstückseigentümerin, sondern am Widerstand anderer beteiligter Dritter. Damit ging einher, dass der vorgesehene Inbetriebnahmetermin einer neuen Einrichtung sich um mindestens 1 Jahr verzögern würde (statt September 2025 nun September 2026). Aus diesem Grunde wurde die Vergabe nun im Zuge einer Funktionalausschreibung vorgenommen, dazu unten mehr.
Vergabe
Funktionalausschreibung (planen und bauen) durchgeführt – Kita schlüsselfertig erstellen
Die eingereichten Unterlagen haben bereits einen hohen Planungsstand und entsprechen durchaus der Entwurfsplanung.
Das ist auch notwendig, da mit Angebotsabgabe ein Pauschalfestpreis vereinbart wird.
Die Wertung des Preis- Leistungs-Verhältnisses der Angebote erfolgte
Am 4. Januar wurde der Zuschlag erteilt
Er ging an die Fa. Weizenegger Objektbau GmbH aus Bad Wurzach, die eine Bietergemeinschaft mit dem Architekturbüro f 64 aus KE gebildet hat.
Weiteres Vorgehen:
- Stand heute, wird diese in den nächsten 14 Tagen bei uns und im Bauamt des LRA eingehen
- LRA Kitafachaufsicht – Betriebserlaubnis
- LRA Bauamt, Naturschutz, Ausgleich usw. – damit Baugenehmigung zügig bearbeitet werden kann
- R.v.S. – bzgl. Förderung
Seitens der Bürgermeisterin wurden die betroffenen Grundstückanlieger persönlich über die Bauabsicht der Gemeinde unterrichtet, so dass man sich sicher ist, gemeinsam einen guten Weg für die künftige Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke finden zu können.
TOP 7 | Verschiedenes |
Sachverhalt:
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist für Donnerstag, 06.03.2025 vorgesehen.