Am Montag, 16.02.2026, haben wir begonnen, die beantragten Briefwahlunterlagen zu versenden.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen und auf anliegenden „Wegweiser für die Briefwahl“, der allen Briefwahlunterlagen beigefügt wurde, hinweisen.
Wir hatten bei der letzten Wahl eine ganze Reihe von eingegangenen Wahlbriefen, die als unzulässig zurückgewiesen werden mussten, weil die Wähler den Wahlbrief nicht in der vorgeschriebenen Form eingeworfen haben. Häufigste Fehler waren, dass die vorgeschriebene „Versicherung an Eides statt“ auf dem Wahlschein nicht vom Wähler unterschrieben worden war oder dass der Wahlschein zusammen mit den Stimmzetteln in den Stimmzettelumschlag gesteckt und verschlossen wurde, oder auch, dass Stimmzettel nicht in den Stimmzettelumschlag gesteckt worden waren.
Unsere Bitte lautet daher:
Bitte halten Sie sich strikt an den (hier auch abgedruckten) „Wegweiser für die Briefwahl“ und führen Sie die einzelnen Schritte wie genau beschrieben und mit Bildern verdeutlicht durch. Nur so können Sie sicher sein, dass das Wahlgeheimnis gewahrt und Ihre Stimmen auch gezählt werden können.