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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Osterzell

Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes

„Gewerbegebiet G2 an der Waldhausstraße“

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Osterzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.08.2021 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewerbegebiet G2 an der Waldhausstraße“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gefasst.

In der Sitzung vom 23.02.2022 wurde der Vorentwurf vom 23.02.2022 beraten und für das reguläre Verfahren gem. §§ 8 und 10 BauGB nach §§ 3 und 4 BauGB gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 04.04.2022 bis 10.05.2022 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022 beraten und abgewogen sowie der Entwurf vom 14.12.2022 gebilligt.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 204, 172, 200/5 (TF), 200 (TF) in der Gemarkung Osterzell.

Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 2,67 Hektar.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes erfolgt im regulären Verfahren nach §§ 8 und 10 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) können sich im Rahmen der regulären öffentlichen Beteiligung alle Beteiligten und Interessenten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet G2 an der Waldhausstraße“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom

Montag, 23.01.2023 bis einschließlich Freitag, 24.02.2023

in der Gemeinde Osterzell (Rottenbucher Straße 27, 87662 Osterzell) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Dösingen, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) während der üblichen Amtsstunden informieren und Anregungen vorbringen. Die Unterlagen stehen zudem auf der Homepage der Gemeinde unter www.osterzell.de/baugebiete.html zur Verfügung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich nicht endgültig ist. Der Geltungsbereich kann eingeschränkt und erweitert werden, wenn im Verfahren durch Träger öffentlicher Belange oder Einzelpersonen begründete Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden.

Osterzell, den 05.01.2023
Gemeinde Osterzell
- Siegel -
gez. Bucka
Erster Bürgermeister