Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan "Ortskern Linden, 1. Erweiterung"
gem. § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat am 20.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortskern Linden, 1. Erweiterung" beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl. Nr. 505, Gemarkung Linden, mit ca. 0,31 ha Umfang. Es soll im Anschluss an den bebauten Ortsteil zwischen der Gennach und der Burgstraße Wohnnutzung ermöglicht werden. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB. Auf die Umweltprüfung wird verzichtet. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 20.12.2022.
Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: