Der Planausschnitt ist nicht maßstabsgerecht.
Einziehung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG)
Inhalt:
Die Firma J. Schmid beabsichtigt ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Vierter Querweg“, Fl.Nr. 160, Gemarkung Dösingen zu kaufen. Diese Teilstrecke trennt die Grundstücke der Firma im Westen mit den Fl.Nrn. 224 und 224/2 und im Osten Fl.Nr. 229, Gem. Dösingen. Der öffentliche Feld- und Waldweg existiert nach dem geplanten Kiesabbau nicht mehr und verliert dadurch seine Bedeutung. Deshalb soll die Teilstrecke nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes einzogen werden.
Begründung:
Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird beabsichtigt ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Vierter Querweg“ einzuziehen, da dieser Bereich jegliche Verkehrsbedeutung verlieren wird. Die genaue Lage der einzuziehenden Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Straßenbeschreibung der einzuziehenden Teilstrecke:
| Straße: | Vierter Querweg |
| Gemeinde: | Westendorf |
| Landkreis: | Ostallgäu |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Flurnummern: | 160 Teilfl., Gemarkung Dösingen |
| Anfangspunkt: | an der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 224 |
| Endpunkt: | nach 0,110 km an der Einmündung Fl.Nr. 225 |
| Länge: | 0,110 km |
| Baulastträger: | Gemeinde Westendorf |
Die Unterlagen zu der beabsichtigten Einziehung können für die Dauer von drei Monaten ab 13.01.2025 bis 13.04.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1, Zimmer Nr. 4b sowie in der im Gemeindeamt der Gemeinde Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Kaltental oder der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf erhoben werden.