über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025 (§ 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes)
Termine: 15.02./15.05./01.07./15.08./15.11 d.J.
Die Grundsteuer A und B wird für das Jahr 2025 neu berechnet. Jeder Steuerschuldner erhält einen neuen Grundsteuerbescheid.