Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat mit Anordnungsbeschluss vom 24.04.2024 das Verfahren Aufkirch 3 - Freiwilliger Landtausch - angeordnet.
Der Anordnungsbeschluss und eine Gebietskarte sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, vom 24.05.2024 mit 24.06.2024 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Der Anordnungsbeschluss und die Gebietskarte können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden(https://www.ale-schwaben.bayern.de/304951/index.php/).