Auf Grund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 572.457,00€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.391.064,00€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 2.720.000,00€
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Betriebskostenumlage:
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
— 372.122,00 €
festgesetzt und auf die Mitglieder umgelegt.
Die Betriebskostenumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß der Verbandssatzung wie folgt aufgeteilt:
Umlegungsschlüssel:
Die Aufteilung der Betriebskostenumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2023.
Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der angeschlossenen Ortsteile jeder Mitgliedsgemeinde herangezogen.
| Gemeinde | Ermittelte Einwohnerwerte zum 31.12.2023 | Umlage von 372.122,00 € nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2023 | Gesamtbetrag der Betriebskosten-umlage 2024 |
| Oberostendorf | 1.612 | 106.984,24 | 106.984,24 |
| Stöttwang | 1.995 | 132.402,96 | 132.402,96 |
| Westendorf | 2.000 | 132.734,80 | 132.734,80 |
| Gesamt | 5.607 | 372.122,00 | 372.122,00 |
(2) Investitionsumlage:
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Ver-
mögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf — 340.000,00 €
festgesetzt und auf die Mitglieder umgelegt.
Die Investitionsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird abweichend von der Verbandssatzung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 02.08.2023 wie folgt aufgeteilt:
Umlegungsschlüssel:
Die Aufteilung der Investitionsumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2023.
Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der angeschlossenen Ortsteile jeder Mitgliedsgemeinde herangezogen.
Die Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG erhöht die Einwohnerwerte (Ew) der Gemeinde Westendorf um 150 Ew.
| Gemeinde | Ermittelte Einwohnerwerte zum 31.12.2023 | Umlage von 340.000,00 € nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2023 | Gesamtbetrag der Investitions-umlage 2024 |
| Oberostendorf | 1.612 | 95.202,36 | 95.202,36 |
| Stöttwang | 1.995 | 117.821,78 | 117.821,78 |
| Westendorf* | 2.150 | 126.975,86 | 126.975,86 |
| Gesamt | 5.757 | 340.000,00 | 340.000,00 |
*inkl. Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen:
Gemäß der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26.10.1998 und 06.05.2024 übernimmt die Gemeinde Stöttwang vorab 40 % der Zuführung zur Maschinenrücklage 2024 (s. Haushaltsstelle 91000.9100 i. V. mit Haushaltsstelle 91000.3380) und 10 % der Abwasserabgabe (siehe Haushaltsstelle 70003.6410 i. V. mit Haushaltsstelle 70003.1621).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 16.05.2024, AZ.: 10-9410.7, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).