AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
gem. Art. 89 Abs. 3 Satz 3 GO i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO
Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stöttwang
Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Stöttwang
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586) und gemäß der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) vom 19.03.1998 (GVBl. S. 220, BayRS 2023-15-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 56 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) hat der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang am 21.05.2024 die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stöttwang
Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Stöttwang beschlossen.
Gegenstand des Kommunalunternehmen Stöttwang, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Stöttwang (KUS) ist
| - | die Durchführung kommunaler Baumaßnahmen für die Gemeinde Stöttwang sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Immobilien, soweit im Einzelfall durch die Gemeinde Stöttwang beauftragt, |
| - | der Erwerb von Grundstücken zur Bebauung auf eigenen Namen und eigene Rechnung sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Immobilien, |
| - | die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie die Versorgung mit dieser Energie. |
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied, der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern.
Das Stammkapital beträgt 100.000,00 €.
Die Satzung wird ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Gemeindeamt in Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang während den Parteiverkehrszeiten Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und Donnerstag von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft.
| Stöttwang, den 22.05.2024 | |
| Gemeinde Stöttwang | -Siegel- |
| gez. Schlegel, Erster Bürgermeister | |