Lageplan Bebauungsplan mit Geltungsbereich, © Bayerische Vermessungsverwaltung 2025, ohne Maßstab
| - | zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Anhörung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB nach § 13 Absatz 2 und 3 BauGB |
für den Vorentwurf zum
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Stöttwang – Holbratshofer Straße“
Der Gemeinderat Stöttwang hat in der Sitzung vom 19.08.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stöttwang – Holbratshofer Straße beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. (Teilfläche = TF) jeweils der Gemarkung Stöttwang, Gemeinde Stöttwang: 124 (TF), 125, 125/1, 732, 732/1, 732/2, 732/3, 733, 733/2, 733/3, 734 (TF), 734/1, 734/2, 734/3 (TF), 734/4 (TF), 734/5, 734/6 (TF) sowie 1224 (TF) (Holbratshofer Straße) und 733/4 (Schäferweg) und weist eine Flächengröße von ca. 1,8 ha auf.
| Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt : | |
| - | im Norden durch einen Flurweg (Flurnummer 122), die Holbratshofer Straße (Flurnummer 1224) und einen Graben (Flurnummer 115) |
| - | im Westen durch landwirtschaftliche Flächen mit Wohnnutzung (Flurnummern 124 (TF) und Flurnummer 126) |
| - | im Süden durch landwirtschaftliche Flächen (Flurnummern 734/3 (TF) und 734/6 (TF) |
| - | im Osten ebenfalls durch landwirtschaftliche Flächen (Flurnummern 734/6 und 734/4 (TF)) |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden
Der Gemeinderat Stöttwang hat mit Sitzung vom 21.04.2026 den Vorentwurfsstand des Bebauungsplanes „Stöttwang – Holbratshofer Straße in der Fassung vom 21.04.2026 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Dieser wird
von Freitag, 05.06.2026 bis einschließlich Montag, 06.07.2026
unter folgender Adresse
https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/
veröffentlicht.
Auch der Inhalt dieser Bekanntmachung ist im Internet unter https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. schriftlich oder zur Niederschrift.
| Per E-Mail an | info@stoettwang.de |
| Schriftlich an | Gemeinde Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten
| - | im Sitz der Gemeindeverwaltung, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang zu den folgenden Zeiten | ||
|
| • | Dienstag, Mittwoch, Freitag | 08.00-12.00 Uhr |
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| • | Donnerstag | 18.30-20.00 Uhr |
| und | |||
| - | in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf / Ortsteil Dösingen während der allgemeinen Dienststunden zu den folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: | ||
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| • | Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr | |
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| • | Die 14:00-15:30 Uhr | |
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| • | Do 14:00-18:00 Uhr | |
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| • | Eine Abgabe von Stellungnahmen ist nur noch nach Terminvereinbarung möglich. (https://vg-westendorf.de/termin) | |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gleichzeitig zum Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB sind auch die (Fach-) Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wiederholt aufgefordert, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht eine Stellungnahme abzugeben.
Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss zum Vorentwurfsstand des Bebauungsplanes wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.