Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Oberostendorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.381.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt 5.710.300,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.395.000,00 €
festgesetzt.
Darüber hinaus kann die noch fortgeltende Kreditermächtigung des Jahres 2025 in Höhe von 630.000 € in Anspruch genommen werden.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden mittels der Hebesatzsatzung
vom 20.11.2024 festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer (nur nachrichtlich, keine Festsetzung der Hebesätze) | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 450 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) 250 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 340 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 1.200.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 08.05.2026, Az.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).