Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat in öffentlicher Sitzung am 10.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum öffentlich auszulegen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt und kein Umweltbericht erstellt.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 584/1, 584/2, 584/3, 584/4 und 584/5 der Gemarkung Linden und weist eine Gesamtfläche von ca. 4.484 m² auf.
Im Einzelnen gilt der Lageplan der im Folgenden dargestellte Lageplan:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 16.06.2025 bis einschließlich
Donnerstag, den 17.07.2025
während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Stöttwang (Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang) und bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf) öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter
https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/
Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde auch schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich im Internet verfügbar. Gelegenheit zur Erörterung ist auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen. Sollte auf Grund der vorherrschenden Pandemiesituation es geboten sein, ist für die Erörterung oder Einsicht während der Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle der VGem. Westendorf (08344/9202-0) oder der Gemeinde Stöttwang (unter 08345 / 326) telefonisch ein Termin hierfür zu vereinbaren.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selben Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Stöttwang, den 10.06.2025
Gemeinde Stöttwang
-Siegel-
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gez. Schlegel
Erster Bürgermeister