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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Westendorf

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 254, 254/1, 254/2, 255, 255/1, 255/2, 257/1, 257/2, 257/3, 257/4, 258, 258/2 sowie Teilflächen der Flurnummern 256 (Mühlweg), 257/8 und 259 (Dösinger Str, OAL 16) der Gemeinde Westendorf.

Amtliche Bekanntmachung

über die erneute öffentliche Auslegung gemäß

§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB

für der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“

Der Gemeinderat Westendorf hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ beschlossen.

Nach der nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat Westendorf hat in der Sitzung vom 26.02.2025 die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwände behandelt und den Entwurf des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ in der Fassung vom 04.11.2024 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ wurde in folgenden Punkte geändert:

Auf der Fl.-Nr. 257/8 Gem. Westendorf wird angrenzend zur Fl.-Nr. 14 Gem. Westendorf ein Erdwall ≥ 1 m Höhe errichtet.

Dieser dient dazu, evtl. abströmendes Oberflächenwasser auf die oben beschriebene Fl.-Nr. 14 zu verhindern.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ in der Fassung vom 10.04.2025, die Begründung inkl. Umweltbericht sowie die schalltechnische Untersuchung und die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) liegen in der Gemeindeverwaltung, Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf während Öffnungszeiten (Dienstag von 14 - 18 Uhr und Freitag von 8 - 12 Uhr)

vom 17.06.2025 bis einschließlich 09.07.2025

öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden bei der Gemeinde Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf oder der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf in Dösingen, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der erneuten Beteiligung Stellungnahmen nur zu den Änderungen im Entwurf des Bebauungsplans (siehe oben) abgegeben werden können, § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:

Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Untere Immissionsschutzbehörde

Der Inhalt diese Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auch im Internet unter veröffentlicht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt .

Westendorf, 06.06.2025

Gemeinde Westendorf

-Siegel-

gez. Obermaier

Erster Bürgermeister