Titel Logo
Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kaltental

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Markt Kaltental

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2026

I.

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Kaltental folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  4.078.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  4.183.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

wird auf 1.250.000,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden mittels der Hebesatzsatzung vom 20.11.2024 festgesetzt.

1.

Grundsteuer (lt. Hebesatzsatzung vom 20.11.2024)

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (B) 250 v. H.

2.

Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  679.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Markt Kaltental, den 26.05.2026
-Siegel-
gez. Hindelang
Erste Bürgermeisterin

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 19.05.2026, Az.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 26.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
- Siegel -
gez. Scharpf
Verwaltungsfachwirt