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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Kostenbeteiligung bei Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen

Die Gemeinde Oberostendorf informiert darüber, dass notwendige Instandhaltungs-, Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden öffentlichen Feld- und Waldwegen, zukünftig entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen sowie der bestehenden gemeindlichen Satzung durchgeführt und abgerechnet werden.

Grundlage hierfür ist Art. 54 Abs. 3 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sowie die „Satzung über die Umlegung der Baulast an öffentlichen Feld- und Waldwegen auf die Beteiligten“ der Gemeinde Oberostendorf.

Auszug:

§1

Die Gemeinde Oberostendorf legt 75 % ihrer nicht anderweitig gedeckten sachlichen Aufwendungen aus ihrer Baulast für die öffentlichen Feld- und Waldwege auf die Beteiligten um.

§2

Beteiligte sind diejenigen Grundstückseigentümer, deren Grundstücke über den jeweiligen öffentlichen Feld- und Waldweg bewirtschaftet werden.

§3

Der Umlegesatz wird für jeden Feld- und Waldweg gesondert ermittelt. Er wird auf die Beteiligten im Verhältnis der Größe ihrer in § 2 genannten Grundstücke verteilt, wobei forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu 2/3, minderwertige landwirtschaftliche Nutzflächen (z.B. Streuwiesen, Ödländereien) zu 1/3 angerechnet werden.

[…]

Die bestehenden Regelungen dienen dem Zweck, die dauerhafte Nutzbarkeit und den ordnungsgemäßen Zustand der Feld- und Waldwege sicherzustellen. Gerade für die Land- und Forstwirtschaft stellen diese Wege eine unverzichtbare Infrastruktur dar.

Die Gemeinde Oberostendorf wird die betroffenen Grundstückseigentümer vor geplanten Maßnahmen selbstverständlich frühzeitig informieren und die jeweiligen Kostenaufstellungen sowie die Berechnungsgrundlagen transparent darlegen.

Für Fragen oder weitere Informationen steht die Gemeindeverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.

Günter Mayer
1.Bürgermeister