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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Westendorf

der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätte Westendorf (Kindertagesstätten-Gebührensatzung)

Vom 14.06.2024

Aufgrund des Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Westendorf folgende Satzung.

§ 1

Die Satzung über Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätte Westendorf vom 02.08.2019 zuletzt geändert durch Satzung vom 20.05.2022 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1)

Für jeden angefangenen Monat beträgt die Benutzungsgebühr für den Kindergarten

a) bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden

102,00 Euro,

b) bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden

107,00 Euro,

c) bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden

112,00 Euro,

d) bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden

117,00 Euro,

e) bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden

122,00 Euro,

f) bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden

132,00 Euro,

g) bei einer Buchungszeit von 7 – 8 Stunden

147,00 Euro.“

2. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Für jeden angefangenen Monat beträgt die Benutzungsgebühr für die Krippe

a) bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden

107,00 Euro,

b) bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden

112,00 Euro,

c) bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden

122,00 Euro,

d) bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden

127,00 Euro,

e) bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden

132,00 Euro,

f) bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden

142,00 Euro.“

3. § 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

„(5) Der Unkostenbeitrag für Spielgeld, Arbeits- und Verbrauchsmaterialien sowie Getränkegeld und Verpflegungsgeld sind in der Gebühr enthalten. Der Unkostenbeitrag pro Mittagessen für die Krippe und den Kindergarten werden in der jeweiligen Höhe am Anfang des darauffolgenden Monats von der Kindertagesstättenleitung erhoben. Die Höhe des Unkostenbeitrages des Mittagessens sind aus der Kindertagesstättenordnung zu entnehmen.“

4. § 5 erhält folgende Fassung:

„§ 5 Gebührenermäßigung

(1)

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, so beträgt die Benutzungsgebühr monatlich für das zweite Kind im Kindergarten

a) bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden

92,00 Euro,

b) bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden

97,00 Euro,

c) bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden

102,00 Euro,

d) bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden

107,00 Euro,

e) bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden

112,00 Euro,

f) bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden

122,00 Euro,

g) bei einer Buchungszeit von 7 – 8 Stunden

137,00 Euro.

(2)

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, so beträgt die Benutzungsgebühr monatlich für das zweite Kind in der Krippe

h) bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden

97,00 Euro,

i) bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden

102,00 Euro,

j) bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden

112,00 Euro,

k) bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden

117,00 Euro,

l) bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden

122,00 Euro,

m) bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden

132,00 Euro.“

(3)

Für das dritte sowie jedes weitere Kind einer Familie, die gleichzeitig die Kindertagesstätte besuchen, werden keine Gebühren erhoben.

(4)

Zur Entlastung der Familien leistet der Staat neben der Förderung nach Art. 18 Abs. 2 BayKiBiG einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Monat zum Elternbeitrag für alle Kinder der Kindertagesstätte (Krippe oder Kindergarten), die die Voraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllen. Die Fördervoraussetzung ist das Jahr, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet und wird ab 1. September bis zum Schuleintritt gewährt. Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Westendorf, den 14.06.2024

Gemeinde Westendorf
gez. Obermaier
Erster Bürgermeister