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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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VG amtlich

der Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen

Der Gutachterausschuss des Landkreises Ostallgäu hat gem. § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen zum Stand 01.01.2024 ermittelt.

Der Begutachtung lagen die Kaufurkunden aus der Kaufpreissammlung des Jahres 2022 und 2023 zugrunde. Dabei handelt es sich im Regelfall um Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Richtwerte und der besonderen Umstände der einzelnen Kaufpreise. Für Gebiete ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr wurden die Bodenrichtwerte deduktiv oder durch andere geeignete Verfahrensweisen ermittelt (§ 14 ImmoWertV).

Eine Liste über die gültigen Bodenrichtwerte für Grundstückspreise der Gemeinde (außer für forstwirtschaftliche Grundstücke) inkl. Erschließungskosten liegt vom 01.07.2024 – 02.08.2024 während der allgemeinen Geschäftszeiten

im Rathaus Markt Kaltental, Rathausplatz 1, 87662 Kaltental,

im Rathaus Oberostendorf, Kirchstraße 7, 86869 Oberostendorf,

im Gemeindeamt Osterzell, Rottenbucher Straße 27, 87662 Osterzell,

im Gemeindeamt Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang und

im Gemeindeamt Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf auf.

Außerhalb der Dauer der Auslegung hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ostallgäu Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 12 Abs. 2 GutachterausschussV - BayGaV).

Westendorf, den 21.06.2024
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
-Siegel-
gez. Hauser
Gemeinschaftsvorsitzender