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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberostendorf wird spätestens im IV. Quartal 2024 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt.

Zu diesem Zweck erlässt der Gemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.

Begründung:

Mit der 6. Satzung zur Änderung der BGS-EWS hat die Gemeinde Oberostendorf schon am 06.12.2023 die Vornahme einer Kalkulation und Beschlussfassung über die neu ermittelten Gebührensätze bis zum 30.06.2024 angekündigt. Damit sollten die in der BGS-EWS festgesetzten Gebührensätze rückwirkend auf den 01.01.2024 neu ermittelt und der Kostenentwicklung bzw. abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst werden.

Trotz großer Bemühungen ist der rechtzeitige Abschluss der Arbeiten zur Aufstellung der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung wegen Arbeitsüberlastung der Verwaltung und des beauftragten Fachbüros im II. Quartal 2024 nicht mehr zu realisieren. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren festgesetzt werden.

Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann folglich erst im weiteren Verlauf des Jahres – spätestens bis zum 31.12.2024 erfolgen.

Die neuen Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Oberostendorf werden also spätestens im IV. Quartal 2024 beschlossen - und die Gebühren werden dann rückwirkend zum 01.01.2024 angepasst.

In welcher Höhe dies erforderlich sein wird, kann erst dann festgestellt werden.

Gemeinde Oberostendorf
Trautwein
Zweiter Bürgermeister