Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Oberostendorf folgende Satzung:
§ 1
Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Einleitungsgebühr und § 15 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
| (1) | Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2024 wird eine Einleitungsgebühr in Höhe von 2,32 € pro Kubikmeter Abwasser zugrunde gelegt. |
| (2) | Die endgültige Gebührenhöhe wird bis zum 31.12.2024 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt. |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.