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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberostendorf (BGS-EWS)

Vom 26.06.2024

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Oberostendorf folgende Satzung:

§ 1

Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Einleitungsgebühr und § 15 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

(1)

Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2024 wird eine Einleitungsgebühr in Höhe von 2,32 € pro Kubikmeter Abwasser zugrunde gelegt.

(2)

Die endgültige Gebührenhöhe wird bis zum 31.12.2024 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

Oberostendorf, den 26.06.2024

Gemeinde Oberostendorf
gez. Trautwein
Zweiter Bürgermeister