Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat am 26.11.2024 einen Bevorratungsbeschluss gefasst, dass bis zum Ablauf des 2. Quartals 2025 (bis spätestens 30. Juni 2025) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde geändert wird und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2025 neu festgesetzt werden. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Ausgabe 25/2024 vom 13.12.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Grundlagenermittlung und infolge bei der Gebührenkalkulation, kann der Termin 30.06.2025 zum Erlass einer geänderten Beitrags- und Gebührensatzung nicht eingehalten werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang wird gem. Beschluss vom 17.06.2025, spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2025 (d.h. 31. Dezember 2025) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde ändern. Dabei werden die Gebührensätze der Entwässerungseinrichtung für den Kalkulationszeitraum 2025-2028 rückwirkend zum 01.01.2025 geändert. Eine Erhöhung der Abwassergebührensätze und eine etwaige Mehrbelastung aller oder einzelner Abgabenschuldner kann nicht ausgeschlossen werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.