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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Bevorratungsbeschluss

des Gemeinderates der Gemeinde Stöttwang zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung

Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat am 26.11.2024 einen Bevorratungsbeschluss gefasst, dass bis zum Ablauf des 2. Quartals 2025 (bis spätestens 30. Juni 2025) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde geändert wird und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2025 neu festgesetzt werden. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Ausgabe 25/2024 vom 13.12.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund von Verzögerungen bei der Grundlagenermittlung und infolge bei der Gebührenkalkulation, kann der Termin 30.06.2025 zum Erlass einer geänderten Beitrags- und Gebührensatzung nicht eingehalten werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang wird gem. Beschluss vom 17.06.2025, spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2025 (d.h. 31. Dezember 2025) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde ändern. Dabei werden die Gebührensätze der Entwässerungseinrichtung für den Kalkulationszeitraum 2025-2028 rückwirkend zum 01.01.2025 geändert. Eine Erhöhung der Abwassergebührensätze und eine etwaige Mehrbelastung aller oder einzelner Abgabenschuldner kann nicht ausgeschlossen werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Stöttwang, den 20.06.2025
Gemeinde Stöttwang

gez. Schlegel
Erster Bürgermeister