Der Gutachterausschuss des Landkreises Ostallgäu hat gem. § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen zum Stand 01.01.2026 ermittelt.
Der Ermittlung zugrunde lagen die Kaufurkunden aus der Kaufpreissammlung aus den Jahren 2024 und 2025. Dabei handelt es sich in der Regel um Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Richtwerte und der besonderen Umstände der Kaufpreise sowie der allgemeinen Entwicklung. Für Gebiete ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr wurden die Bodenrichtwerte deduktiv oder durch andere geeignete Verfahrensweisen ermittelt (§ 14 ImmoWertV).
Eine Liste über die gültigen Bodenrichtwerte für Grundstückspreise der Gemeinde (außer für forstwirtschaftliche Grundstücke) inkl. Erschließungskosten liegt vom 29.06.2026 – 31.07.2026 während der allgemeinen Geschäftszeiten
im Rathaus Markt Kaltental, Rathausplatz 1, 87662 Kaltental,
im Rathaus Oberostendorf, Kirchstraße 7, 86869 Oberostendorf,
im Gemeindehaus Osterzell, Rottenbucher Straße 27, 87662 Osterzell,
im Gemeindeamt Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang und
im Gemeindeamt Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf auf.
Außerhalb der Dauer der Auslegung hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ostallgäu Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 12 Abs. 2 BayGaV). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte digital kostenfrei über den BayernAtlas abrufbar sind.