Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage des Abwasserverbandes Gennach-Kirchweihtal mit Sitz in Westendorf und Kläranlagenstandort in Oberostendorf in den Hühnerbach, Landkreis Ostallgäu
BEKANNTMACHUNG
Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Bescheid vom 02.05.2023 die stets widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Hühnerbaches zum Einleiten, von in der Kläranlage des Abwasserverbandes Gennach-Kirchweihtal behandeltem Abwassers, durch den Abwasserverband Gennach-Kirchweihtal erteilt. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2029.
Eine Ausfertigung des Bescheides liegt in der Zeit vom 24.07.2023 bis 07.08.2023 (2 Wochen) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1 in 87679 Westendorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Wir weisen darauf hin, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen (nicht bekannte Betroffene) als zugestellt gilt.