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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband

Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage des Abwasserverbandes Gennach-Kirchweihtal mit Sitz in Westendorf und Kläranlagenstandort in Oberostendorf in den Hühnerbach, Landkreis Ostallgäu

BEKANNTMACHUNG

Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Bescheid vom 02.05.2023 die stets widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Hühnerbaches zum Einleiten, von in der Kläranlage des Abwasserverbandes Gennach-Kirchweihtal behandeltem Abwassers, durch den Abwasserverband Gennach-Kirchweihtal erteilt. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2029.

Eine Ausfertigung des Bescheides liegt in der Zeit vom 24.07.2023 bis 07.08.2023 (2 Wochen) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1 in 87679 Westendorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Wir weisen darauf hin, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen (nicht bekannte Betroffene) als zugestellt gilt.

Westendorf, den 04.07.2023

gez. Gossner