Wir bitten dringend alle Haus-u. Grundbesitzer darauf zu achten dass die Nutzung der Gehwege nicht durch überhängende Büsche, Sträucher und
Bäume beeinträchtigt wird.
Mit den entsprechenden Maßnahmen ihrerseits ermöglichen sie die wichtige gefahrfreie Nutzung aller Fußgänger.
Das dabei anfallende Schnittgut kann kostenlos in der Grüngutannahme unseres Landkreise in Ketterschwang entsorgt werden.
Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung behalten wir uns eine kostenpflichtige Ersatzvornahme vor.
Wir bitten deshalb um ihr Verständnis.