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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

des Billigungsbeschlusses und

der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bahnhof Linden“

Der Gemeinderat der Gemeinde Stöttwang hat in öffentlicher Sitzung am 10.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt. Dieser wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/ von Montag, 14.07.2025 bis einschließlich Donnerstag, 14.08.2025 veröffentlicht.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 584/1, 584/2, 584/3, 584/4 und 584/5 der Gemarkung Linden und weist eine Gesamtfläche von ca. 4.484 m² auf.

Im Einzelnen gilt der Lageplan der im Folgenden dargestellte Lageplan:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit vorgehalten: Auslegung während der üblichen Öffnungszeiten im Gemeindeamt der Gemeinde Stöttwang (Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang) und bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf, Zimmer 4a).

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@stoettwang.de gesendet werden, oder bei Bedarf in Textform der Gemeinde Stöttwang, Kirchplatz 2, 87677 Stöttwang zugehen bzw. während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bahnhof Linden“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bahnhof Linden“ nicht von Bedeutung ist.

Umweltrelevante Informationen liegen nicht vor.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.stoettwang.de/stoettwang/buergerservice/oeffentliche-auslegungen/ eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO)

i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt

Stöttwang, den 02.07.2025
Gemeinde Stöttwang
-Siegel-
gez. Schlegel
Erster Bürgermeister