Titel Logo
Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kaltental

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)

Der Markt Kaltental erlässt aufgrund der Art.20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Marktgemeinderats

Der Marktgemeinderat besteht aus der ersten Bürgermeisterin (§ 4) und zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1)

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)

den Bauausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

b)

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und drei Mitgliedern des Marktgemeinderats.

(2)

1Den Vorsitz in dem in Absatz 1 Buchst. a genannten Ausschuss führt die erste Bürgermeisterin, einer ihrer Stellvertreter oder ein von der ersten Bürgermeisterin bestimmtes Marktgemeinderatsmitglied. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3)

Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist.

(4)

Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder;

Entschädigung

(1)

1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2)

Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats oder eines Ausschusses.

(3)

1Marktgemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen aufgrund der notwendigen Teilnahme an Sitzungen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 25,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Marktgemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 25,00 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4)

Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 4

Erste Bürgermeisterin

Die erste Bürgermeisterin ist Ehrenbeamtin.

§ 5

Weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

§ 6

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 20.05.2020 außer Kraft.

Kaltental, den 02.07.2026
Markt Kaltental
 

 

gez. Hindelang
Erste Bürgermeisterin