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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Schulverband

Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung  des Schulverbandes   

„Grundschule Stöttwang-Westendorf“ 

Vom 03.07.2026

Der Schulverband „Grundschule Stöttwang-Westendorf“ erlässt auf Grund des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. m. Art. 18, Abs. 1, Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 26 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie Art. 20 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende

Verbandssatzung

§ 1

Bestand des Schulverbands

(1)

Der Schulverband Grundschule Stöttwang-Westendorf besteht aufgrund der Errichtung der Grundschule Stöttwang-Westendorf als Verbandsschule.

(2)

Mitglieder des Schulverbands Grundschule Stöttwang-Westendorf sind der Markt Kaltental sowie die Gemeinden Oberostendorf, Osterzell, Stöttwang und Westendorf.

(3)

Der räumliche Wirkungsbereich des Schulverbands Grundschule Stöttwang-Westendorf umfasst den mit der jeweiligen Rechtsverordnung der Regierung von Schwaben festgelegten Schulsprengel der Grundschule Stöttwang-Westendorf.

(4)

Der Schulverband führt den Namen „Schulverband Grundschule Stöttwang-Westendorf“ und hat seinen Sitz in Westendorf.

§ 2

Kassengeschäfte

Die Kassengeschäfte des Schulverbands werden von der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf geführt.

§ 3

Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung

(1)

Die Schulverbandsvorsitzende, ihr Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (Schulverbandsräte) sind ehrenamtlich tätig. Die Tätigkeit der Schulverbandsräte erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Schulverbandsversammlung und seiner Ausschüsse.

(2)

Ehrenamtliche Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € je Sitzung.

(3)

Die Schulverbandsvorsitzende erhält für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,00 €.

(4)

Der Stellvertreter der Schulverbandsvorsitzenden erhält jeweils im Vertretungsfall pro Vertretungstag eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25,00 € jedoch maximal nicht mehr als 500,00 € pro Monat.

(5)

Soweit Mitglieder der Schulverbandsversammlung dieser kraft ihres Amtes angehören, namentlich die ersten Bürgermeisterinnen und ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden, haben sie abweichend von Absatz 2 lediglich einen Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen.

(6)

Angestellte oder Arbeiter haben außerdem Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalles. Dessen Höhe ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

(7)

Selbständig Tätige erhalten für die durch die Teilnahme an den Sitzungen bedingte Zeitversäumnis eine Pauschalentschädigung von 25,00 € für jede Stunde Sitzungsdauer. Dies gilt nicht für Sitzungen, die nach 19.00 Uhr beginnen oder an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen stattfinden. Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die keinen Ersatzanspruch nach Abs. 6 und Satz 1 dieses Absatzes haben, denen aber im beruflichen und häuslichen Bereich durch die Teilnahme an Sitzungen ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeitszeit oder das Heranziehen einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 25,00 € für jede Stunde Sitzungsdauer. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf begründeten Antrag gewährt.

(8)

Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten für auswärtige Tätigkeit eine Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz. Als Dienstreise gilt nicht der Weg zu den Sitzungen der Schulverbandsversammlung, die an dem üblichen Sitzungsort stattfinden.

§ 4

Rechnungsprüfung

Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungs-prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die die Schulverbandsversammlung aus ihrer Mitte bestellt.

§ 5

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes „Grundschule Stöttwang-Westendorf“ vom 28.07.2020 außer Kraft.

Westendorf, den 03.07.2026
Schulverband „Grundschule Stöttwang-Westendorf“
-Siegel-
gez. Nachbar
Schulverbandsvorsitzender