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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stöttwang

Die Gemeinde Stöttwang bittet alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken und Sträucher, an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze, Gehwege u.a.),, dass sie die Sicherheit des Verkehrs nicht behindern. (4 m Höhe) Insbesondere müssen Hecken an Gehwegen und Straßen so weit zurückgeschnitten werden, dass der Gehweg gefahrlos begangen werden kann und die notwendigen Sichtdreiecke an Einmündungen von herabhängenden Ästen und Zweigen, auch unter Schneelast im nächsten Winter, frei bleiben und die Straßenschilder sichtbar sind.

Vielen Dank!

Straßenreinigung

Die Gemeinde Stöttwang bittet alle Grundstückseigentümer, besonders in der kommenden Herbstzeit, die Rinnsteine im Bereich ihrer Anwesen frei von Laub und sauber zu halten.

Dadurch unterstützen Sie die Funktionsfähigkeit der Straßeneinläufe bei Starkregenereignissen und schützen somit Ihr Grundstück vor Oberflächenwasserschäden.

Vielen Dank!