über die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB
über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Westendorf
Der Gemeinderat Westendorf hat im Parallelverfahren den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Westendorf Süd“ beschlossen und gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 03.04.2023 – 05.05.2023 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 17.03.2023 statt.
Eine nochmalige Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt 6 hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.03.2024 beschlossen.
Die beiden Verfahren erfolgen im Parallelverfahren.
Geltungsbereich (Lageplan)
Flächennutzungsplan - Dieser umfasst in der Gemarkung Westendorf die Flurgrundstücke 253, 254, 256 TF, 259 TF, 263 TF, 264 TF und 266 TF.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.07.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und der Anlage Umweltbericht für den Flächennutzungsplan und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
im Gemeindeamt in Westendorf, Am Kirchsteig 1, sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1 in Dösingen, 87679 Westendorf während den allgemeinen Dienstzeiten aus.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet
unter dem folgenden Link veröffentlicht:
https://www.gemeinde-westendorf.de/baugebiete-westendorf.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
| Arten und Lebensräume | Gem. Umwelbericht sind nur eine geringe bis mittlere Erheblichkeit bzgl. Umweltauswirkungen zu erwarten |
| Boden | Bewertung Bodenverhältnisse gem. Themenkarte „Böden“. Aufgrund der hohen Nutzungs- und Versiegelungsintensität ergiebt sich eine hohe Erheblichkeit |
| Wasser | In Bezug auf Oberflächenwasser mittlere Bewertung siehe Umweltbericht |
| Klima/Luft | Umweltauswirkungen mit insgesamt mittlerer Erheblichkeit |
| Landschaftsbild | Bestehende Vorbelastungen und die Maßnahme zur Ortsrandeingrünung bzw. die zu erwartenenden Umweltauswirkungen ist mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten |
| Mensch/Freizeit- und Erholung | Siehe Umweltbericht liegt ebenfalls eine mittlere Erheblichkeit vor. |
| Kultur- und Sachgüter | Im Geltungsbereich liegen keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter vor. |
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.