über die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet Blonhofen Nord II
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 02.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans vom 10.06.2024 gebilligt. Das Plangebiet befindet sich östlich der Straße Gewerbepark. Das Gewerbegebiet selbst liegt zwischen der Staatsstraße 2035 und der Straße „Gerbishofer Weg“.
Der Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet Blonhofen Nord II für das Gebiet
Geltungsbereich (Lageplan unmaßstäblich)
und die Begründung liegen im Rathaus Markt Kaltental, Rathausplatz, 1 87662 Kaltental und in der VerwaltungsgemeinschaftG Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf
vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024
während der üblichen Amtsstunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Gewerbegebiet Blonhofen Nord II unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.markt-kaltental.de/baugebiete.hlml veröffentlicht.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht vom 06.06.2024
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
| Arten und Lebensräume | Gem. Umweltbericht sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. |
| Boden | Bewertung Bodenverhältnisse gem. Themenkarte „Böden“. Aufgrund der hohen Nutzungs- und Versiegelungsintensität ergibt sich eine mittlere bis hohe Erheblichkeit |
| Wasser | In Bezug auf Oberflächenwasser mittlere Bewertung siehe Umweltbericht |
| Klima/Luft | Umweltauswirkungen sind keine erheblichen Beeinträchtigung einer siedlungsrelevanten Klimafunktion zu erwarten. |
| Landschaftsbild | Bestehende Vorbelastungen und die Maßnahme zur Ortsrandeingrünung bzw. die zu erwartenenden Umweltauswirkungen ist mit einer als gering zu bewerten |
| Mensch/Freizeit- und Erholung | Siehe Umweltbericht liegt ebenfalls eine geringe Erheblichkeit vor. |
| Kultur- und Sachgüter | Im Geltungsbereich liegen keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter vor. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Es liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen vor:
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (Bodenschutz) vom 10.01.2024 |
| - | Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu (Untere Immissionsschutzbehörde) vom 11.12.2023 |
| - | Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu (Untere Naturschutzbehörde) vom 17.01.2024 |
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.