nach § 46 Abs. 5 EnWG der Gemeinde Oberostendorf
über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)
Die Gemeinde Oberostendorf macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 26.05.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde.
Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 28.10.2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.
Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Oberostendorf im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 02.10.2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Oberostendorf erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht.