nach § 46 Abs. 5 EnWG der Gemeinde Osterzell
über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)
Die Gemeinde Osterzell macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 12.05.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde.
Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 05.04.2029 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.
Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Osterzell im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 21.10.2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Osterzell erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht.