Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Osterzell folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Osterzell vom 02.10.1992, zuletzt geändert am 16.03.2017 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt
4,19 €
pro Kubikmeter Abwasser.“
Die Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.