(nichtmaßstäblicher Lageplan)
der Gemeinde Westendorf zur 2. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Bicheläcker II“ in Dösingen gem. § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Bicheläcker II“ in Dösingen beschlossen. Der Bebauungsplan hat eine Fläche von rund 750m² und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 402, 402/8 und ein Teilstück des Grundstücks 402/7 der Gemarkung Dösingen.
Der ursprüngliche Bebauungsplan einschließlich seiner 1. Änderung grenzt im Norden an das Baugebiet „Bicheläcker“ mit der Bicheläckerstraße, durch die das Gebiet erschlossen wird, sowie im Osten an den Altort. Die angrenzenden Flächen im Westen und Süden werden landwirtschaftlich genutzt.
Mit der 2. Änderung soll beim Bebauungsplan „Bicheläcker II“ in Dösingen für ein Grundstück die rechtliche Voraussetzung geschaffen werden, ein Doppelhaus zu errichten, um dem Bedarf an Wohnraum im Ort gerecht zu werden. Um dies zu ermöglichen, soll der Parzelle 17 mit ca. 704m² ein Teil des Flurstücks 402/7 (öffentlicher Fuß- und Radweg) zugeordnet werden und diese dann in zwei in etwa gleich große Grundstücke mit ca. 365m² aufgeteilt werden.
Der öffentliche Fuß- und Radweg innerhalb der Parzelle sowie das verbleibende Stück östlich des Grundstücks entfällt, da zwischenzeitlich von der, bei der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans, angedachten Erweiterung in Richtung Süden abgesehen wird
Die gegenständliche Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Bicheläcker II“ in Dösingen wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB behandelt.
Gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Ferner wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeinde Westendorf über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 10.07.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Bicheläcker II“ in Dösingen mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 10.07.2024 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Bicheläcker II“ in Dösingen mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 10.07.2024, kann auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-westendorf.de)
im Zeitraum vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024
abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Gemeindeamt Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf in Dösingen, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf während der üblichen Dienststunden zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail [info@gemeinde-westendorf.de] abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.