Titel Logo
Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Oberostendorf

Im Interesse der Sicherheit und des reibungslosen Verkehrs in unserer Gemeinde erinnern wir Sie daran, Ihre Hecken und Sträucher zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Folgende Maßnahmen sind dabei von großer Bedeutung:

Freihaltung von Straßen, Wegen, Gehwegen und Plätzen: Hecken und Sträucher dürfen nicht so wachsen, dass sie Straßen, Wege, Gehwege oder Plätze behindern.

Herabhängende Äste und Zweige: Bitte achten Sie darauf, dass herabhängende Äste und Zweige auch unter Schneelast nicht herabhängen.

Sichtdreiecke und Einmündungen: Es ist wichtig, dass Sträucher und Hecken sowie Zäune oder ähnliche mit dem Grundstück verbundene Gegenstände an Sichtdreiecken und Einmündungen auf Ihrem Grundstück eine Höhe von 1 Meter nicht überschreiten.

Freihaltung von Verkehrszeichen, Straßenschildern und Straßenlampen: Stellen Sie sicher, dass Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlampen auf oder in der Nähe Ihres Grundstücks frei von Hindernissen sind.

Bitte beachten Sie, dass gemäß geltendem Recht Grundstückseigentümer für Schäden an Personen oder Sachen haftbar gemacht werden können, die durch vernachlässigte Hecken, Sträucher oder herabhängende Äste verursacht werden.

Zusätzlich bitten wir alle Grundstückseigentümer im Hinblick auf Starkregenereignisse, die Rinnsteine im Bereich ihrer Anwesen frei von Laub und sauber zu halten.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe.

Anton Trautwein
2. Bürgermeister