Anlage: Lageplan Geltungsbereich (ohne Maßstab, genordet)
Der Gemeinderat der Gemeinde Osterzell hat in seiner Sitzung vom 23.07.2025 beschlossen die Einbeziehungssatzung „Krautgartenweg“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss vom 23.07.2025 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich (Lageplan gem. Anlage)
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Einbeziehungssatzung „Kraut-gartenweg“ beinhaltet die Flurnummer 938/3 und 938/4 der Gemarkung Osterzell mit einer Gesamtgröße von ca. 1.178,09 m².
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Einbeziehungssatzung „Krautgartenweg“ kann in der Gemeindeverwaltung Osterzell, Rottenbucher Str. 27, 87662 Osterzell, Tel. 08345-274 zu den üblichen Öffnungszeiten, auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.osterzell.de sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Tel. 08344-9202-0 zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden
Verfahrensart
Die Einbeziehungssatzung wird im regulären Verfahren nach §13 BauGB aufgestellt.
Allgemeinde Ziele und Zwecke der Planung
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Krautgartenweg“ dient der Ortsrand-abrundung und Ortsrandsicherung. Der Ortsrand in Richtung Westen soll mittels Wohnbebauung gefasst werden und die Schaffung von Baurecht gewährleistet werden. Die Erschließung zum Grundstück wird über den bestehenden Privatweg (Bestandteil der Einbeziehungssatzung) gesichert.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird gesondert bekannt gegeben.