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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Westendorf

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren

für den Besuch der gemeindlichen

Kindertagesstätte Westendorf

(Kindertagesstätten-Gebührensatzung)

Vom 03.06.2026

Aufgrund des Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Westendorf folgende Satzung.

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätte Westendorf vom 02.08.2019 zuletzt geändert durch die Änderungssatzungen vom 20.05.2022, 14.06.2024, wird wie folgt geändert:

1. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)

Für jeden angefangenen Monat beträgt die Benutzungsgebühr für den Kindergarten

a)

bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden 120,00 Euro,

b)

bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden 130,00 Euro,

c)

bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden  140,00 Euro,

d)

bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 150,00 Euro,

e)

bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 160,00 Euro,

f)

bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 170,00 Euro,

g)

bei einer Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 180,00 Euro.“

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)

Für jeden angefangenen Monat beträgt die Benutzungsgebühr für die Krippe

a)

bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden 140,00 Euro,

b)

bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden 150,00 Euro,

c)

bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden 160,00 Euro,

d)

bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 170,00 Euro,

e)

bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 180,00 Euro,

f)

bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 190,00 Euro.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, so beträgt die Benutzungsgebühr monatlich für das zweite Kind im Kindergarten

a)

bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden 110,00 Euro,

b)

bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden 120,00 Euro,

c)

bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden 130,00 Euro,

d)

bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 140,00 Euro,

e)

bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 150,00 Euro,

f)

bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 160,00 Euro,

g)

bei einer Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 170,00 Euro.“

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, so beträgt die Benutzungsgebühr monatlich für das zweite Kind in der Krippe

a)

bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden 120,00 Euro,

b)

bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden 130,00 Euro,

c)

bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden 140,00 Euro,

d)

bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 150,00 Euro,

e)

bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 160,00 Euro,

f)

bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 170,00 Euro.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.

Westendorf, den 03.06.2026

 

 

Gemeinde Westendorf
gez. Nachbar
Erste Bürgermeisterin