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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Oberostendorf

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Oberostendorf

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2025

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Oberostendorf folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.620.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt

 —  3.278.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.430.000,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Nachrichtlich: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden mittels der Hebesatzsatzung

vom 20.11.2024 festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  450 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  250 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 603.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Oberostendorf, den 13.08.2025
gez. Friedrich Frank
Dritter Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 05.08.2025,

Az.: 10-9410.4/1, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 13.08.2025
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
- Siegel -
gez. Scharpf
Verwaltungsfachwirt