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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung

des

Abwasserverbands Gennach - Kirchweihtal

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2023

I.

Auf Grund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  548.500,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  580.868,00 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1)

Betriebskostenumlage:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 367.822,00 € festgesetzt und auf die Mitglieder umgelegt.

Die Betriebskostenumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß der Verbandssatzung wie folgt aufgeteilt:

Umlegungsschlüssel:

Die Aufteilung der Betriebskostenumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2022.

Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der angeschlossenen Ortsteile jeder Mitgliedsgemeinde herangezogen.

Die Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG erhöht die Einwohnerwerte (Ew) der Gemeinde Westendorf um 150 Ew.

(2)

Investitionsumlage:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 340.000,00 €

festgesetzt und auf die Mitglieder umgelegt.

Die Investitionsumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird abweichend von der Verbandssatzung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 02.08.2023 wie folgt aufgeteilt:

Umlegungsschlüssel:

Die Aufteilung der Investitionsumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2022.

Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz zum 31.12.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldeten Personen der angeschlossenen Ortsteile jeder Mitgliedsgemeinde herangezogen.

Die Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG erhöht die Einwohnerwerte (Ew) der Gemeinde Westendorf um 150 Ew.

*inkl. Obstverwertung Dösingen und Umgebung eG

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 91.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen:

Gemäß der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26.10.1998 und 02.08.2023 übernimmt die Gemeinde Stöttwang vorab 40 % der Zuführung zur Maschinenrücklage 2023 (s. Haushaltsstelle 91000.9100 i. V. mit Haushaltsstelle 91000.3380) und 10 % der Abwasserabgabe (siehe Haushaltsstelle 70003.6410 i. V. mit Haushaltsstelle 70003.1621).

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Westendorf, den 23.08.2023
-Siegel-
gez. Schlegel
Verbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 11.08.2023, AZ.: 10-9410.7, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 23.08.2023
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Driendl
Stellv. Geschäftsstellenleiter