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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Westendorf

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Westendorf

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Westendorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.573.764,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  —  2.372.155,00 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht

vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

400 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

350 v. H.

2.

Gewerbesteuer

320 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 —  762.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Westendorf, den 29.08.2024
-Siegel-
gez. Obermaier
1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 22.08.2024, AZ.: 10-9410.4/1, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 29.08.2024
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
gez. Driendl
Stellv. Geschäftsstellenleiter