Titel Logo
Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

VG amtlich

Haushaltssatzung

der

Verwaltungsgemeinschaft Westendorf

Landkreis Ostallgäu

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO

erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Westendorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 1.191.610,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 29.873,00 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf  — 858.924,00 €

festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7953 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf  — 108,00 €

festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf  — 198.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Westendorf, den 30.08.2024

-Siegel-

gez. Hauser

Gemeinschaftsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 22.08.2024, AZ.: 10-9410.4/2, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 KommZG in Verbindung mit Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Westendorf, den 30.08.2024

Verwaltungsgemeinschaft Westendorf

gez. Driendl

Stellv. Geschäftsstellenleiter